Am diesjährigen Treffen zwischen Unabhängiger Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und Ombudsstellen in Bern standen die Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu den eidgenössischen Wahlen im Zentrum. Fast alle Ombudsleute hatten sich damit zu befassen, aber die Zahl der Beanstandungen war geringer als erwartet. In einigen Fällen gab der Sender dem Begehren der Kritiker statt und gewährte Parteien oder Kandidaten nachträglich Zugang zu Wahlsendungen. Auch die UBI hatte eine Zugangsbeschwerde der Alternativen Linke gegen Radio Télévision Suisse im Zusammenhang mit den Wahlen zu beurteilen. Sie wies diese jedoch ab.
Die Ombudsstellen können mit ihrer Vermittlungstätigkeit viele unzufriedene Radio- und Fernsehkonsumenten versöhnen. "Dank Ihrer Tätigkeit entspannen Sie Konflikte", sagte UBI-Präsident Roger Blum zu den Ombudsleuten. Im Radio- und Fernsehbereich gibt es sieben gesetzlich vorgeschriebene Ombudsstellen. Sie sind die ersten Anlaufstellen, wenn sich jemand über eine redaktionelle Sendung ärgert und ein Aufsichtsverfahren anstrengen möchte. Das Verfahren vor den Ombudsstellen führt dazu, dass in rund 90 Prozent der Fälle keine Beschwerde bei der UBI erhoben wird.
Das Treffen diente auch dazu, über neue Entwicklungen in der Rechtsprechung und in der Gesetzgebung, wie die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes, zu orientieren. Einig war man sich, dass noch Handlungsbedarf bei der Information des Radio- und Fernsehpublikums besteht. Viele wissen nicht, dass sie ohne Kostenrisiko eine Radio- und Fernsehsendung beanstanden und an wen sie sich gegebenenfalls wenden können. Die UBI hat deshalb die schweizerischen Radio- und Fernsehveranstalter aufgefordert, auf ihren Websites in transparenter Weise die Adresse der zuständigen Ombudsstelle für Beanstandungen zu veröffentlichen. (pd)