Gesamtarbeitsvertrag mit SSM beschlossen

Radio Top - Erstmaliger GAV in privater elektronischer Medienbranche.

Die Winterthurer Radio Top AG schliesst mit dem Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM einen Firmenvertrag ab. Dieser GAV gilt ab 2008 und bietet den Angestellten zahlreiche Verbesserungen, wie die Radio Top AG mitteilt.

Der Vertrag regelt unter anderem Mindestlöhne, fünf Ferienwochen, 13. Monatslohn, sowie Vaterschaftsurlaub und Praktikumsbedingungen. Damit setze die Gewerkschaft SSM zusammen mit Radio Top ein klares Signal zu Gunsten der Angestellten und gegen prekäre Arbeitsbedingungen in der privaten Medienbranche.