Gleichviel Beschwerden wie im Vorjahr

UBI - Vorwiegend Informationssendungen betroffen.

2006 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wie im Vorjahr 20 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter eingegangen. Die eingegangenen Beschwerden betrafen vorwiegend Informationssendungen, vor allem publikumsträchtige des Schweizer Fernsehens (z.B. "Kassensturz").

Inhaltlich berührten die beanstandeten Ausstrahlungen ganz unterschiedliche Bereiche wie nutzlose Registereinträge, den Kommentar zu einer päpstlichen Instruktion, die Moderation einer Wettersendung in Mundart, Getränke zum Ausnüchtern, den Verzicht auf das Ausstrahlen der umstrittenen Mohammed-Karikaturen, eine Demonstration von Afrikanern gegen Bundesrat Christoph Blocher, einen Erbschaftsstreit, die Darstellung einer privaten Universität oder sprachliche Fehler in Teletextausstrahlungen.

Es gilt laut UBI bei der Anzahl eingegangener Beschwerden zu berücksichtigen, dass die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen eine wichtige Filterfunktion im Rahmen der ganzen Programmaufsicht einnehmen. Die UBI geht davon aus, dass mehr als 90 Prozent der Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen schon von den Ombudsstellen endgültig erledigt werden.

Die UBI erledigte 2006 insgesamt 22 Beschwerdeverfahren. Vier Beschwerden wurden gutgeheissen, zwei davon betrafen von privaten Fernsehveranstaltern ausgestrahlte Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos auf das Handy. UBI neu nicht mehr für Werbespots zuständig

Am 1. April 2007 wird die neue Radio- und Fernsehgesetzgebung des Bundes in Kraft treten. Kernaufgabe der UBI wird weiterhin sein, auf Beschwerde hin die Rechtmässigkeit des Inhalts von redaktionellen Sendungen zu überprüfen. Nicht mehr zuständig wird die UBI für Werbespots sein. Dagegen kann sie neu beurteilen, ob der Zugang zum Programm von einem Veranstalter rechtswidrig verweigert worden ist.