GPK fordern sofortigen Rücktritt

"Spuckrichter" Schubarth - "Ich habe keine Lust mehr gehabt".

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidg. Räte haben am Montag den sofortigen Rücktritt von Bundesrichter Martin Schubarth verlangt. Kommt er der Forderung nicht bis Ende Jahr nach, droht ihm eine Amtsenthebung.

Die GPK des Parlamentes seien der Meinung, dass Schubarth im Interesse des Ansehens des Bundesgerichtes ohne Verzug zurücktreten müsse, sagte GPK-Präsidentin Brigitta Gadient (SVP/GR) am Montag in Bern vor den Medien. Die Spuck-Attacke auf den NZZ-Korrespondenten vom Februar sei mit der Stellung eines Bundesrichters unvereinbar.

Bezüglich der behaupteten Unregelmässigkeiten am Kassationshof stellt der Bericht der GPK eine Verletzung der Amtspflicht von Schubarth fest, indem er einen Mehrheitsbeschluss als einstimmig deklariert hat. Ob dieser Vorfall auch strafrechtlich relevant sei, hätten nicht die GPK zu entscheiden.

In zwei Fällen habe Schubarth zudem bei der Schlussredaktion der Urteile die endgültige Fassung nicht unter den beteiligten Richtern zirkulieren lassen. Damit habe er seinen Ermessensspielraum überdehnt und das Kollegialitätsprinzip verletzt. Insgesamt habe Schubarths Amtsführung das Klima am Kassationshof "belastet".

Kommt Schubarth der Forderung nach Rücktritt nicht bis Ende Jahr nach -- er selber will erst auf Mitte 2004 zurücktreten --, regen die GPK die Neuwahl einer Bundesrichterin oder eines Bundesrichters an. Als ultima ratio käme eine Amtsenthebung Schubarths in Form eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses in Frage. Die GPK empfehlen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zudem, eine Kürzung von Schubarths Lohn zu prüfen. Laut Gadient hat es im übrigen zu keinem Zeitpunkt einen "Kuhhandel" über eine Kurz-oder Langfassung des Untersuchungsberichts gegeben.

Das Bundesgericht seinerseits sieht sich gemäss Pressemitteilung der Präsidentenkonferenz in seinem Entscheid vom Februar bestätigt, Schubarth nicht mehr in der Rechtsprechung einzusetzen. Der Bericht der GPK enthalte nichts, das hier eine Änderung bewirken könnte.

Das Bundesgericht sei nun dringend darauf angewiesen, dass es möglichst rasch wieder über 30 Richter verfüge, die aktiv an der Rechtsprechung teilnehmen könnten. Es werde Sache des Parlaments sein, diesem Umstand bei der Wiederbesetzung der Stelle Rechnung zu tragen. Die an das Bundesgericht gerichteten Empfehlungen der GPK werden als "wichtig" und "wertvoll" bezeichnet. Sie würden nach sorgfältiger Prüfung in "positiver" und "konstruktiver" Weise umgesetzt. Eine umfassende Stellungnahme zu den Empfehlungen werde das Bundesgericht bis Ende Februar 2004 abgeben.