Grenzen der Informationsfreiheit ausgelotet

Medienrechtstagung - "Medienwächter zwischen Wachhund und Schosshund."

Am Mittwoch fand in Zürich die diesjährige Medienrechtstagung des Verbandes Schweizer Presse statt. Die Referate und Diskussionen beleuchteten die Rolle des Staates zu den Medien aus verschiedenen Perspektiven. Den Anfang machte Peter Studer mit seinen Ausführungen zum Entscheid der grossen Kammer des EGMR im Fall Jagmetti. Der Zeitpunkt war gut gewählt, beriet doch der Bundesrat in Bern zur selben Zeit über eine allfällige Abschaffung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches. Wie ("persoenlich.com") berichtete, will die Regierung den Artikel im Gesetz stehen lassen, erwägt jedoch eine Modifizierung im Sinne der Strassburger Rechtsprechung im Fall Jagmetti.

Es folgte ein erster Erfahrungsbericht zum eingeführten Öffentlichkeitsprinzip, welches seit 2006 gesetzlich festgehalten ist und einen besseren Zugang zu Behördeninformationen gewähren soll. Simon Canonica sorgte mit seinen Ausführungen zum "Kreuzweg" des Zugangsverfahrens für Lacher und kam zum ernüchternden Schluss, dass das Verfahren nicht taugt, wenn man an Dokumente herankommen will, die in einer aktuellen Debatte von Belang wären. Das Zugangsverfahren sei ein Spiessrutenlauf mit viel zu vielen Instanzen. Ebenfalls im Zusammenhang mit Behördeninformationen stand das Referat von Thomas Sägesser zur Maulkorbinitiative, über die am 1. Juni abgestimmt wird.

Ein nächster Themenblock befasste sich mit der Regulierung des Rundfunks. Hanspeter Kellermüller, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Presse, sprach über die Medienvielfalt und leitete damit gleich auch zum Referat von Urs Saxer über, der die Knacknüsse im Verfahren zur Erteilung der Radio- und TV-Konzessionen erläuterte. Als Hauptproblem sieht er die Ermessens- und Wertungsspielräume, die das Bakom im mehrstufigen Prüfungsverfahren habe. Er rechnet mit Überraschungen bei den Vergaben, da insbesondere die im Ausschreibungsverfahren konkretisierten Kriterien wie Qualitätssicherung und Aus- und Weiterbildung prozentual hoch bewertet werden.

Matthias Ramsauer, Vizedirektor des Bakom, bezeichnete es in seiner anschliessenden Stelle ebenfalls als nicht ganz einfach, aus einer Bewerbung zu erkennen, ob ein Veranstalter im Gesuch zu viel verspricht oder nicht. Die Konzession werde aber wieder vermehrt zu einem Steuerungsinstrument werden, da die abgegebenen Versprechen in der Konzession festgehalten und die Veranstalter so zu deren Einhaltung verpflichten würde. Im Falle, dass gegen eine Konzessionsvergabe bzw. -abweisung Beschwerde erhoben wird, rechnet das Bakom trotzdem mit allen rechtskräftigen Entscheiden vor Ablauf der alten Konzessionen

Über die Medienkontrolle sprachen zum Schluss die Präsidenten der UBI und des Presserates. Roger Blum, Präsident der UBI, stellte fest, dass die Medienwächter die Medien einerseits zu Schosshunden, andererseits zu Wachhunden machen würden. Zum einen neigten die Gerichte dazu, durch Recherchierverbote etc. die Presse in Schosshunde zu verwandeln, zum anderen sähen die Berufsverbände die Medien oft nur als Wachhunde. Die UBI solle als "regulierte Selbstregulierung" die Mitte halten. Er will in den nächsten zwei Jahren die Öffentlichkeitsarbeit verstärken, die Medien für die öffentlichen Sitzungen der UBI interessieren und den regelmässigen Kontakt zu den Ombudsleuten etablieren.

Der Präsident des Presserates betonte ebenfalls, dass er die Öffentlichkeit vermehrt suchen will und hofft darauf, dass das Gremium am 5. Juni durch die Verleger erweitert wird.