Die Grenzen der Kommentarfreiheit sind überschritten, wenn ein stark dramatisierender und kommentierender Bericht der Leserschaft zu wenig deutlich macht, auf welchen -- mageren -- Fakten drastische Einschätzungen beruhen. Zu diesem Schluss ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Oktober 2004 berichtete der SonntagsBlick im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Guido A. Zäch, die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss sorge mit einem Dementi zu einer "krassen Falschaussage" des "Kronzeugen" Marc F. Suter zu einer Kehrtwende im Fall Zäch. Ebenso weise auch der Verantwortliche einer von Suter kritisierten ATAG-Untersuchung zum Finanzgebaren Zächs Erklärungen Suters zurück.
SonntagsBlick-Chefredaktor Christoph Grenacher kommentierte im Hinblick auf das zweitinstanzliche Verfahren im Fall Zäch, bei einem "Justizirrtum" müsse "Rehabilitation" möglich sein. Marc F. Suter gelangte in der Folge an den Presserat und rügte die Verletzung einer Reihe berufsethischer Pflichten. "SonntagsBlick" wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
Der Presserat folgert, die Berichterstattung des SonntagsBlick suggeriere zu Unrecht, das vom Basler Strafgericht im erstinstanzlichen Strafverfahren gegen Guido A. Zäch ausgesprochene Urteil habe wesentlich auf Falschaussagen von Marc F. Suter beruht: Möglicherweise liege ein "Justizirrtum" vor, und Zäch werde in zweiter Instanz rehabilitiert.
Zumindest für die juristisch nicht gebildete Leserschaft sei dabei nicht ersichtlich gewesen, dass eine Auseinandersetzung darüber, ob Ruth Dreifuss Marc F. Suter nun zur Strafanzeige gegen Zäch geraten habe oder nicht, für das nachfolgende Strafverfahren nebensächlich gewesen sei. Ebenso wenig zentral sei die Kontroverse um die Unabhängigkeit der ATAG-Untersuchung gewesen.