Grosse Recherche über Hass im Netz

Reflekt - Das Recherchekollektiv hat mit «Hilfsreportern» untersucht, wie die Polizei mit Hatespeech im Internet umgeht.

Das öffentliche Verbreiten von Hass und Diskriminierung wegen «Rasse», Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung ist in der Schweiz strafbar. Wer gegen diese Diskriminierungsstrafnorm verstösst, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das heisst: Die Behörden müssen ermitteln, sobald sie von einer potenziellen Straftat erfahren.

Ob dies auch in der Praxis funktioniert, wollte das Recherchekollektiv Reflekt herausfinden. Dafür wurde im Frühjahr 2023 ein Netzwerk aus 30 Hilfsreporterinnen und Hilfsreportern in der ganzen Deutschschweiz aufgebaut, wie es in einer Mitteilung heisst. Im März hätten diese 34 Polizeiposten in 21 Kantonen besucht, um gegen sieben potenziell strafbare Hasskommentare Anzeige zu erstatten. Mittels Gedächtnisprotokoll hätten die Anzeigestellerinnen und Anzeigesteller dokumentiert, was sie auf den Posten von Fribourg bis Frauenfeld und von Thusis bis nach Basel erlebt hätten.

«Das Resultat ist ernüchternd», schreibt Reflekt. 18 von 34 Anzeigen seien auf den Polizeiposten entweder direkt verweigert oder nie bearbeitet worden. Zahlreiche Beamtinnen und Beamte hätten falsche strafrechtliche Aussagen gemacht und so eine Anzeige verhindert. Eine Anzeigestellerin sei selbst angezeigt worden. Wie es in der Recherche heisst, hätten mehrere Polizeien gegenüber Reflekt Fehler eingeräumt. (pd/cbe)