«Knast-Pause für Auftritt in SRF-Show» – so titelte der «Blick» am Donnerstag auf seiner Front. Die Story: Beat K. ist in der vergangenen Woche in der Sendung «Mini Beiz, dini Beiz» aufgetreten, obschon er seit Februar eine Strafe in Halbgefangenschaft absitzt. Der 61-Jährige war im Mai 2016 vom Zürcher Obergericht wegen Veruntreuung und mehrfacher Unterschriftenfälschung zu 30 Monaten verurteilt worden, davon 12 unbedingt.
Personen in Halbgefangenschaft können das Gefängnis verlassen, um zu arbeiten. Hafturlaube sind ebenfalls erlaubt. «Ich habe im Gefängnis eine Erlaubnis eingeholt, um bei der Sendung teilzunehmen», wird K. im «Blick» zitiert.
Produktionsfirma hat «nichts Auffälliges gefunden»
Gemäss den Richtlinien von SRF dürfen Personen, die sich in einem Strafverfahren befinden, nicht an einer Sendung teilnehmen. «Nebst dem Ausfüllen eines Fragebogens am Casting unterzieht die Produktionsfirma von ‹Mini Beiz, dini Beiz› sowohl Beizenvertreter als auch Stammgäste einer Internet-Recherche», sagt Lorena Sauter, SRF-Mediensprecherin Unterhaltung, dem Boulevardblatt. Sie fügt an: «Das wurde auch in diesem Fall durchgeführt. Dabei wurde nichts Auffälliges gefunden».
Die Sendung «Mini Beiz, dini Beiz» wird von ITV Studios Germany produziert. (tim)