Hakenkreuz-Karikatur mit Papst war zulässig

"Tages-Anzeiger" - Presserat weist Beschwerde gegen Tageszeitung ab.

Eine Karikatur, die den Papst mit einem Hakenkreuz darstellt, verstösst nicht gegen journalistische Regeln. Zu diesem Schluss kommt der Presserat. Er hat eine Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" abgewiesen. Die Zeichnung zeigt den Papst mit einem christlichen Kreuz in der Hand, das im Schattenbild zum Hakenkreuz wird. Sie wurde im Mai abgedruckt und bezog sich auf den Israel-Besuch von Papst Benedikt XVI. Der Papst gedachte an der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem der sechs Millionen von Nazis ermordeter Juden.

Nach Ansicht des Presserates hat der "Tages-Anzeiger" mit der Karikatur weder die Würde des Papstes noch das religiöse Empfinden der Gläubigen verletzt. Die Freiheit von Kommentar und Kritik gelte auch gegenüber Kirchen, hält der Schweizer Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest.

Zudem sei bei der Frage, ob satirische Beiträge und Karikaturen diskriminierend wirkten oder die Menschenwürde verletzten, ein grosszügiger Massstab angebracht. Nach Ansicht des Presserates ist die Papst-Karikatur im Zusammenhang mit dem zugehörigen Kommentar zu betrachten. Darin wird kritisiert, dass der Papst in Israel vom Mitgefühl der Kirche für die Opfer, nicht aber von der Mitschuld der Kirche sprach. (sda)