Heisst Beschwerde gegen "Neue Nidwaldner Zeitung" gut

Presserat - Explizite Nennung von Gaststätten war nicht erforderlich.

Die Neue Nidwaldner Zeitung hat in einem Bericht über Sozialhilfemissbrauch zu viele Details genannt und damit den Beschuldigten im kleinen Kanton Nidwalden identifiziert. Der Presserat hiess eine Beschwerde des betroffenen Gastronomen gut.

Auch wenn ein öffentliches Interesse daran bestand habe, über das Strafverfahren zu berichten und den beruflichen Werdegang darzustellen, sei es nicht notwendig gewesen, konkrete Restaurants im Kanton Nidwalden, in denen er gearbeitet hatte, zu benennen, teilte der Presserat am Dienstag mit. Gestützt auf weitere Infos im Artikel wie Alter, ursprüngliche Nationalität, Wohnhort und Karriereangaben sei der Mann zumindest für einen Teil der Leserschaft der Zeitung identifizierbar, schreibt der Presserat.

Die Neue Nidwaldner Zeitung erscheint in einer Auflage von knapp 8700 Exemplaren. Der Artikel zum Gerichtsfall erschien am 16. August 2012.

Die Zeitung hätte gemäss Presserat auf die namentliche Nennung der bekannten Gaststätten verzichten sollen. Die explizite Nennung trage neben den weiteren Angaben über den beruflichen Werdegang nichts Wesentliches zur Beschreibung der persönlichen Situation des Betroffenen bei. (sda)