"Herr Auerbach, heisst es auch für Ihre Firma bald Game Over?"

- Mit TV-Telefon-Gewinnspielen hat sich Voice Publishing eine goldene Nase verdient. Seit die Behörden Strafanzeige wegen Verstoss gegen das Lotteriegesetz eingereicht und die Auszahlungen aus den Telefoneinnahmen blockiert haben, heisst es für die Firma einstweilen "rien ne va plus". Welche Konsequenzen hat die Spielpause für die Produzentin der auf Sat.1 Schweiz und Viva Schweiz ausgestrahlten Gameshows? "persoenlich.com" hat bei Andreas Auerbach, VR-Präsident von Voice-Publishing, nachgehakt. Das Interview:

Gegen Ihre Firma läuft ein Verfahren, die Auszahlungen wurden einstweilen blockiert. Heisst es auch für Ihre Firma bald Game Over?

Dem ist definitiv nicht so. Die Firma Voice Publishing besteht seit 14 Jahren. Wir haben uns auf interaktive Telefonservices im Informations- und Unterhaltungsbereich spezialisiert. Mit der Einstellung der Telefongewinnspiele ist uns einstweilen ein Standbein weggebrochen, aber unsere Firma wird in alter Frische und Form weiter bestehen.

Dennoch ist anzunehmen, dass die Telefongewinnspiele Ihr wichtigstes Standbein waren.

Das Geschäft mit den Call-In-Formaten war bedeutend. Wie gross der Anteil war, kann und will ich Ihnen hier nicht sagen. Ich möchte jedoch betonen, dass wir für die meisten grossen Medienunternehmen und Telefonoperatoren der Schweiz tätig sind. Wir führen ebenso Leserspiele, Leserschaftsaktionen und Börseninformationen im Telefonie- und Mobile-Datenbereich durch.

Die Telefongewinnspiele sind also nicht Ihre Haupteinnahmequelle?

Nein, dies kann man so nicht sagen.

Wie viele Arbeitsplätze geraten aufgrund der Einstellung der Sendungen in Gefahr?

Insgesamt gehen rund 25 Arbeitsplätze verloren. Diese teilen sich auf drei verschiedene Unternehmen auf. Voice Publishing muss dabei eine Reduktion von 16 Arbeitsplätzen in Kauf nehmen.

TV-Experten sind der Ansicht, die Gewinnspiele verstossen gegen das Lotteriegesetz. Haben Sie die rechtliche Situation vorgängig zu wenig genau geprüft?

Im Gegenteil, wir haben sie sehr gut geprüft. Zum einen aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahre 1999, der die Gratisteilnahme mit Postkarten klärt. Zum anderen -- und weit wichtiger -- basierte unsere Einschätzung auf einer Einstellungsverfügung einer Untersuchung der Bezirksanwaltschaft Zürich aus dem Jahr 2001, die sich auf Telefongewinnspiele mit den gleichen TV-Formaten bezog. Die Einstellung des Verfahrens kam einem Freispruch der angeschuldigten Firma gleich. Auf diesen Gerichtsentscheiden fusste unsere Einschätzung, dass die Gewinnspiele rechtlich unproblematisch seien. Man kann uns also ganz bestimmt nicht Fahrlässigkeit vorwerfen. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wir gegen kein Gesetz verstossen.

Sat.1 Schweiz prüft nun, ob es den Start eines Call-In Formates überhaupt wieder frei geben wird. Wie viel Vertrauen geniessen Sie noch beim Sender?

Genausoviel wie vor dem Start. Zwischen dem Sender und uns besteht keinerlei Missstimmung.

Am Mittwochnachmittag wurde bekannt, dass auch Star TV eine Sperrung der Einnahmen aus Telefonspiel-Sendungen droht. Was bedeutet das für Ihre Firma?

Wir sind in dieses Projekt nicht involviert, bedauern dies aber sehr. Hier werden nicht nur Arbeitsplätze vernichtet, sondern auch die Weiterentwicklung von interaktiven Formaten ins Ausland verlagert, wo es solche Probleme wie hierzulande nicht gibt und wo auf blosse Vermutung hin auch nicht einfach Gelder gesperrt werden können. Call-in Formate sind der Anfang einer noch nicht absehbaren Entwicklung. Der Trend geht in Richtung vermehrter Visualisierung des Zuschauers Zuhause. In Verbindung mit virtuellen Realitäten und Telekommunikation ist das Ende dieser Entwicklung noch nicht absehbar. Da wird noch einiges auf uns zukommen. Ob dies "made in Switzerland" sein wird, ist zumindest fraglich.