Herr Schawinski, ist dieser Gang nach Strassburg überhaupt notwendig?
Ich war zuerst auch verblüfft, als mir dies unser Anwalt vorschlug. Aber Tatsache ist, dass sich kein Schweizer Gericht abschliessend mit der Frage der Marktbeherrschung befasst hat, die eine äusserst wichtige Komponente bei der Vergabe von Radiokonzessionen war. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich verweigert und ist auf unsere Klage nicht eingetreten, und zwar mit einer haarsträubenden Begründung am Ende eines sechsjährigen Verfahrens! Und ein Weiterzug ans Bundesgericht – wie in allen anderen Fällen in unserem Rechtsstaat – ist leider nicht möglich. Also blieb allein dieser etwas ungewöhnliche Weg.
Aber kann in Zeiten des Internets und der grenzenlosen Kommunikation die Meinungsäusserungsfreiheit überhaupt noch verletzt werden? Alles ist doch überall empfangbar?
Radio wird heute zu über 90 Prozent über UKW verbreitet. Also ist die Vergabe der einzigen regionalen UKW-Konzession in einem ganzen Landesteil von zentraler Bedeutung für die Meinungsfreiheit, vor allem wenn diese Konzession an einen Verleger geht, der zusätzlich das einzige Fernsehen und die beiden einzigen Tageszeitungen kontrolliert. Die Monopolstellung von Hanspeter Lebrument in allen wichtigen Bereichen hat übrigens die Wettbewerbskommission Weko in einem kürzlichen Gutachten glasklar festgehalten. Das Bundesverwaltungsgericht ist aber weder darauf, noch auf alle von uns mühsam erarbeiten weiteren Beweise eingegangen. Das ist stossend. Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sind ja in letzter Zeit mehrmals vom Bundesgericht korrigiert worden. Der Gerichtsexperte der "NZZ am Sonntag" hat in diesem Zusammenhang die Bezeichnung "liederliches Bundesverwaltungsgericht" verwendet. Dies sind harte Worte, treffen aber den Kern des Problems.
Aber würde Ihnen ein Sieg in Strassburg überhaupt etwas bringen? Im RTVG steht, dass niemand mehr als zwei Radiosender besitzen darf – und die haben Sie mit Radio 1 und Radio 105 bereits.
Ich war an diesen beiden Senderprojekten mit 15 Prozent beteiligt, also gleich hoch wie Energy an seinem dritten Sender in Basel. An diese vom Bakom durchgewinkte Beteiligungshöhe habe ich mich gehalten.
Wie lange dauert diese Übung?
Unser Anwalt rechnet mit ein bis zwei Jahren.
Wieviel kostet dieser Prozess?
Wieder sehr viel Geld, leider. Aber ich habe mich nach einigem Zögern aus grundsätzlichen Erwägungen zu diesem Schritt entschieden, denn mein Gerechtigkeitsgefühl und mein Vertrauen in das Funktionieren des Schweizer Rechtsstaats ist durch diesen Ablauf der Dinge erschüttert worden.
Andrea Masüger, CEO der Somedia, meinte in der "NZZ am Sonntag", dass Sie problemlos einen Radiosender ohne Konzessionsgelder in Graubünden betreiben könnten. Warum machen Sie das nicht?
Er verzapft Unsinn. Das weiss er genau. Für den Betrieb eines Senders via UKW braucht es eine Konzession. Und sein grosser Herr und Meister ist ja absoluter Schweizer Meister im Subventionsgelder-Kassieren.
Heute Abend empfangen Sie Medienministerin Doris Leuthard in Ihrer TV-Sendung "Schawinski". Werden Sie sie über Ihren Weg nach Strassburg "aufklären"?
Nein, ich benutze die Sendung nicht, um meine eigenen Interessen einzubringen. Dies wäre unlauter.
Interview: Matthias Ackeret, Bild: Keystone, Ennio Leanza