Im Kampf gegen Catchup-TV

SRG - Antrag zu Speicherverbot auf "virtuellen Videorekordern" scheitert in der Agur 12.

Der öffentlich-rechtliche Medienkonzern SRG kämpft hinter den Kulissen gegen Kabelnetze und Anbieter von Internet-Fernsehen. Im Rahmen der bundesrätlichen Arbeitsgruppe Agur 12 zur Weiterentwicklung des Urheberrechts hat die SRG einen Antrag eingereicht, wonach das Speichern von Programminhalten auf "virtuellen Videorekordern" verboten werden solle. Dies geht laut der "Schweiz am Sonntag" aus dem Schlussbericht zu Agur 12 hervor, der diese Woche publiziert wurde.

Das Verbot würde Catchup-Funktionen für zeitversetztes Fernsehen ("Comeback", "Replay") verunmöglichen, wie es bald alle grossen Fernsehanbieter kennen. Die SRG fürchtet um ihre Werbeeinahmen. "Die SRG finanziert sich zu einem Viertel über TV-Werbung", sagt Pressesprecher Iso Rechsteiner gegenüber der Zeitung. "Catchup-TV gefährdet diese Einnahmen, weil die Catchup-TV-Nutzer die Werbung überspringen." In der Agur 12 scheiterte die SRG mit ihrem Anliegen aber offenbar deutlich. Man werde nun die "Optionen prüfen", so Rechsteiner weiter. (SaS)