Impressum wirft dem Verlag Vertragsbruch vor

Ringier Romandie - Gewerkschaft erwägt rechtliche Schritte.

"Ringier Romandie hat den Westschweizer Gesamtarbeitsvertrag der Presse schwer verletzt indem Kündigungen ausgesprochen wurden, ohne zuvor die Redaktionen zu konsultieren". Diesen Vorwurf richtet die Westschweizer Journalistengewerkschaft Impressum an den Verleger. Von den Entlassungen betroffen waren insgesamt zehn Personen, fünf Journalisten von den Zeitschriften "l'Hebdo", "l'Illustré" und "Edelweiss", zwei Fotografen sowie drei in der Produktion tätige Personen.

Der Verleger hätte mit den Redaktionen oder deren Vertreter Alternativen diskutieren müssen, bevor die Kündigungen ausgesprochen wurden, schreibt Impressum in einer Mitteilung vom Freitag. Insbesondere Kurzarbeit hätte in Betracht gezogen werden müssen. Die Konsultation sei eine Regel der in der Westschweiz geltenden Sozialpartnerschaft. Impressum behält sich vor, juristische Schritte gegen die "missbräuchlichen Entlassungen" einzuleiten.

Ringier Romandie ist der Ansicht, regelkonform vorgegangen zu sein. Die internen Regeln seien respektiert worden, insbesondere seien die Personalkommissionen am Vortag über die Entlassungen informiert worden, sagte der Direktor von Ringier Romandie Daniel Pillard auf Anfrage der Schweizerischen Nachrichtenagentur SDA. Es sei ein kleiner Unterschied zwischen dieser Praxis von Ringier Romandie und dem Gesamtarbeitsvertrag. (sda)