Herr Wolff, in Deutschland ist man offensichtlich einen Schritt weiter als in der Schweiz: 2009 trat der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft, insbesondere der "Drei-Stufen-Test". Zeigten sich die Verleger bei der Einführung skeptisch oder waren sie grundsätzlich einverstanden mit der Lösung?
Wir waren von Beginn an sehr skeptisch. Unsere Befürchtungen haben sich leider bestätigt.
Warum?
Es wurden keine neuen Kontrollstrukturen geschaffen. In den entscheidenden Gremien bestimmen nach wie vor die Politiker die Musik. Alle Gremienmitglieder sind zudem durch ihren eigentlichen Hauptberuf bereits voll ausgelastet. Daher haben wir die Einführung einer professionellen externen Fachaufsicht gefordert. Stattdessen wurden zeitweise freie Berater engagiert, die den Kontrollgremien beim komplexen Drei-Stufen-Test helfen sollten. Es passte dabei ins Bild, dass die ausgesuchten Berater mehrheitlich schon in der Vergangenheit von Aufträgen ausgerechnet von ARD und ZDF lebten. Dies ist beispielhaft für die Farce, die sich während des gesamten Verfahrens entwickelte.
Werbung und Sponsoring sind im Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verboten. War oder ist es ein Thema, dieses Verbot aufzuheben?
In Deutschland kommt jetzt ein neues Finanzierungsmodell: Es wird zukünftig schlichtweg jeder Haushalt zur Kasse gebeten, egal ob man ein TV-Gerät besitzt oder nicht. Damit ist die Finanzierung unabhängig von der tatsächlichen Zuschauerzahl langfrist gesichert. In dieser komfortablen Situation macht es keinen Sinn, über zusätzliche Werbegelder zu diskutieren.
Im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mussten die Radio- und TV-Stationen einen beträchtlichen Teil der Inhalte löschen. Wie wirkte sich dies auf die privatwirtschaftlichen Onlineportale aus?
Laut ARD mussten 80 Prozent ihrer Online-Inhalte entfernt werden. Schade eigentlich, denn es waren in grossem Umfang Bewegtbilder, gegen die wir überhaupt nichts einzuwenden hatten. Uns interessieren die immer noch vorhandenen presseähnlichen Textangebote, die keinen Bezug zu gelaufenen Sendungen haben. Hier spielt sich der unfaire Wettbewerb gegenüber den Verlegern ab. Dieser Wettbewerb wird allerdings wegen übergeordneter Interessen nicht abgestellt. Durch die neuen Technologien wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk erstmals wirklich in der Lage, geschriebene Presse mit Volltext anzubieten - wohlgemerkt auch ohne Sendungsbezug. Politiker und Intendanten wollen diese historische Chance nicht verpassen und ziehen dabei erkennbar an einem Strang. Dieser Konflikt kann daher nicht in Deutschland, sondern allenfalls in Brüssel gelöst werden.
Die Nutzer und die öffentlich-rechtlichen Akteure beklagen, dass nun z.B. bei "Wetten dass ?" ältere Beiträge nicht mehr angeschaut werden können, weil hier eine Verweildauer von drei Monaten gilt. Wie wichtig ist für die Verleger die Beschränkung der Publikationszeit?
Wie gesagt, bewegte Fernsehbilder sind für uns nicht das Problem. Auch die Verweildauer spielt kaum eine Rolle. Tageszeitungen leben von ihrer Aktualität, auch und gerade online. Es kommt also nicht darauf an, wie lange die Inhalte im Netz vorhanden sind, sondern welche Inhalte dort überhaupt hineingestellt werden.
Ausserdem beklagen die öffentlich-rechtlichen Akteure: "Mit der Duplikation wird eine Grundregel des Internets verletzt: Dem User wird die Souveränität, frei zu stöbern, beschnitten. Inhalte, die bereits produziert wurden, werden ihm jetzt vorenthalten." Was sagen Sie dazu?
Die nachzulesenden presseähnlichen Texte auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender werden eigens für diesen Zweck geschrieben, sie waren nicht bereits produziert. Gleichwohl entsteht eine Dopplung: Mit den digitalen Seiten der Zeitungen und Zeitschriften. Das sollte nicht zur Aufgabe von Gebührensendern gehören.
Wie präsentiert sich das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Akteure und den Verlegern momentan?
Sie kooperieren miteinander dort, wo es erlaubt ist. Sie mahnen gegenseitig dort, wo es geboten ist.
Was heisst das?
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben gesagt, sie wollen keine elektronische Presse von ARD und ZDF. Jetzt ist sie dennoch da. Dies kann nicht zufriedenstellen.
Was macht unzufrieden?
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verlangt eine Unterscheidung zwischen sendungsbezogenen und nicht-sendungsbezogenen Inhalten im Netz. Der Sendungsbezug muss als solcher gekennzeichnet sein. Dies ist wichtig, denn allenfalls sendungsbezogene Inhalte dürfen presseähnlich aufgemacht sein. Die Kontrollgremien der Sender haben jedoch aus praktischen Gründen gleich alle Inhalte als nicht-sendungsbezogen deklariert und genehmigt. Das erspare die mühsame Kennzeichnung. Und was passiert mit dem ursprünglichen Verbot der presseähnlichen Aufmachung? Dies gelte nach Meinung der Kontrollgremien nur für Inhalte, die wie eine gedruckte Zeitung aussehen. Dies komme bei ARD und ZDF aber praktisch nicht vor. Noch Fragen?
Interview: Edith Hollenstein