Das Bezirksgericht Zürich hat eine Strafverfügung gegen einen Journalisten der "NZZ am Sonntag" aufgehoben. Der Inland-Redaktor hatte im Jahr 2009 berichtet, dass der damalige Chef des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts eine Arbeitsgruppe der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission belogen hatte. Weil er seine Berichterstattung auf Unterlagen der GPK abgestützt hatte, war der Journalist vom Stadtrichteramt Zürich wegen der "Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen" zu einer Geldbusse verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich hielt dem entgegen, es bestehe ein hohes öffentliches Interesse an der Frage, ob ein Staatsangestellter die oberste parlamentarische Kontrollinstanz belügen dürfe.
Die Veröffentlichung der "NZZ am Sonntag" sei damit durch die Europäische Menschenrechtskonvention gedeckt und dürfe nicht nach nationalem Recht bestraft werden. In einem ähnlichen Fall hat das Obergericht Zürich in einem weiteren Entscheid an einer Verurteilung festgehalten. Die "NZZaS" hat diesen Fall nun vor Bundesgericht gezogen. ("NZZ am Sonntag")