Am 15. Februar berichteten "Blick am Abend" und Blick.ch über Philipp Hildebrand und seine Familie. Auf einem Paparazzi-Bild einer Blickleserin sieht man den Ex-SNB-Präsident, seine Frau Kashya und die Tochter beim Pizzaessen in den Ferien. Im Text wird angedeutet, dass Philipp Hildebrand den unschönen beruflichen Abgang wohl verdaut habe er geniesse ein feines Essen. Wie wichtig ist diese Meldung? Warum steht nicht, wer sie verfasst hat? Und darf Ringier dieses Paparazzi-Bild überhaupt veröffentlichen? Persoenlich.com hat beim Medienrechtsexperte Urs Saxer nachgefragt:
"Ringier darf das nicht! Mit dieser Meldung verletzen die beiden 'Blick'-Titel ganz klar das Persönlichkeitsrecht der Familie Hildebrand," betont Urs Saxer. "Solche Meldungen sind in der Schweiz ohne Einwilligung des Betroffenen verboten. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das Privatleben von Philipp Hildebrand in den Ferien." Auch wenn er noch SNB-Präsident wäre, würde sich daran nichts ändern: "Der Allgemeinheit kann es völlig egal sein, was Philipp Hildebrand in den Ferien macht. Es ist absolut irrelevant." Was seine Tochter betreffe sei diese Meldung noch unhaltbarer. Im Gegensatz zu ihren Eltern sei sie keine öffentliche Person und habe ein uneingeschränktes Recht auf Privatsphäre. Was sie esse, gehe niemanden etwas an.
Restaurantszenen seien sogar für Berühmtheiten wie Prinzessin Caroline von Monaco Privatsache. So habe sie in diversen Fällen erfolgreich gegen solche Bilder geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg habe ihr Recht gegeben. (Siehe dazu auch: medienwoche.ch). Auch Philipp Hildebrand könnte gegen diese Art von Berichterstattung klagen. Er würde damit erreichen, dass Ringier die entsprechenden Restaurantbilder vom Netz nehmen müsste. Zudem würde die Öffentlichkeit erfahren, dass solche Meldungen verboten sind. Urs Saxer dazu: "Ich stelle fest, dass verschiedene Medien in der Schweiz immer häufiger mit belanglosen Meldungen in die Privatsphäre von Prominenten eindringen. Damit erwirken sie möglicherweise früher oder später eine Verschärfung der Gerichtspraxis oder der Gesetze. Dies schadet den Medien."
Werden solche Meldungen über Zeitungen verbreitet, könne etwas dagegen unternommen werden. Viel grösser sei das Desaster, wenn sie auf Social-Media-Kanäle gerieten. Dort sei eine Intervention oft kaum mehr möglich, weil die Information im Nu überall verstreut sei und ihre Wege nicht alle verfolgt werden könnten, meint Urs Saxer weiter.
Problematisch findet der Medienrechtsexperte auch, dass solche Meldungen den Medien meistens von Leuten zugespielt werden, die den Betroffenen nicht gut gesinnt sind. "Sie bekommen so enorm Macht und können ihren Gegnern Eins auswischen." Dessen sollten sich die verantwortlichen Medienleute jeweils auch bewusst sein.
Dass "Blick am Abend" und Blick.ch nicht angeben, welcher Journalist die Meldung verfasst hat, ist laut Urs Saxer nicht problematisch. "Dafür gibt es das Impressum. Daraus wird ersichtlich, wer die redaktionelle Verantwortung für die Zeitungen hat. Das genügt."
Ganz anders sehen den Sachverhalt die Verantwortlichen bei Ringier. Auf Anfrage von persoenlich.com meint Edi Estermann, Leiter Kommunikation: "Philipp Hildebrand ist eine Person der Zeitgeschichte. Seine Frau Kashya Hildebrand ist eine erfolgreiche Geschäftsfrau und Galeristin und im Kontext der Nationalbank-Affäre ebenfalls eine Person des öffentlichen Interesses. Die Tochter wurde auf dem Bild völlig unkenntlich gemacht. Insofern sind wir klar der Meinung, dass wir diesen harmlosen Schnappschuss eines Lesers mit einem kurzen Text publizieren durften."
Was Philipp Hildebrand und seine Familie dazu meinen, bleibt offen. Bis heute haben sie keine rechtlichen Schritte gegen die Berichterstattung im Blick unternommen.
Bericht: Christine Schnyder