Ja zur Verbilligung der Posttaxen für Zeitungen

Thurgau/Graubünden - Indirekte Presseförderung soll beibehalten werden.

Die Thurgauer Regierung will Lokal- und Regionalzeitungen weiterhin durch die Verbilligung der Posttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften unterstützen. Sie begründet das mit dem Fehlen anderer Unterstützungsmöglichkeiten. Da es keine verfassungsmässige Grundlage für eine gezielte direkte Unterstützung von Titeln der Lokal- und Regionalpresse gebe, solle es bei den günstigeren Posttaxen bleiben, teilt die Kantonsregierung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit. Sie bezieht damit in der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative betreffend Presseförderung Stellung.

Das Postgesetz sieht vor, dass die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise zu gewähren hat. Für die indirekte Presseförderung gilt zurzeit das so genannte Drittelsmodell, wonach Bund, Verlage und die Post den Zeitungstransport gemeinsam verbilligen. Mit dem Sparpaket 2003 wurde der jährliche Bundesbeitrag von 100 auf 80 Millionen Franken gesenkt und auf Ende 2007 befristet. In den vergangenen Jahren gab es Versuche, mit Hilfe einer Verfassungsgrundlage einen Systemwechsel zu einer direkten Presseförderung zu ermöglichen. Sie wurden aber im Ständerat abgelehnt.