Das Bundesgericht hat der im März 2020 vom Luzerner Kantonsgericht wegen Hausfriedensbruchs verurteilten Journalistin Jana Avanzini Recht gegeben. Sie sei keine Hausbesetzerin und Hausfriedensbruch liege nicht vor.
Dies meldete das Onlineportal Zentralplus, wo Avanzini früher arbeitete, am Donnerstagabend. Die Journalistin hatte in Luzern für eine Recherche eine besetzte Villa der Bodum Invest AG aufgesucht. Das Luzerner Kantonsgericht hatte ein Urteil des Bezirksgerichts bestätigt und die Frau zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.
Geendet habe der Fall nun mit einer Verfahrenseinstellung durch das Bundesgericht, teilte Zentralplus mit. Das höchste Gericht halte in seinem Urteil fest, dass die Journalistin die fragliche Liegenschaft nicht mit dem Vorsatz betreten habe, an der Hausbesetzung der «Gruppe Gundula» als Mittäterin massgeblich mitzuwirken oder als Gehilfin daran teilzunehmen.
Vielmehr habe Avanzini das fremde Grundstück mit der Absicht betreten, über die Vorgänge im Haus eine Reportage zu schreiben, was sie in der Folge auch getan habe. (sda/eh)
Kommentare
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Victor Brunner, 03.04.2021 09:03 Uhr
Beim Urteil des Luzerner Kantonsgericht ging es nicht um die Sache. Das Gericht wollte freie, unbequeme, journalistische Arbeit behindern und verhindern. Zudem war es dumm, den Besuch einer besetzten Liegenschft als Hausfriedensbruch taxieren! Stellet auch die Kompetenz des Gerichtes in Frage!