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Öffentlichkeitsgesetz.ch - Auch Westschweizer können um Akteneinsicht ersuchen.

Ein gutes halbes Jahr nach der Lancierung von Öffentlichkeitsgesetz.ch weiten Schweizer Medienschaffende ihre Initiative auf die Westschweiz aus, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Über Loitransparence.ch können seit Montag auch Medienschaffende aus der Westschweiz über ein Online-Tool mit wenigen Mausklicks ein Gesuch um Akteneinsicht beim Bund und in den Kantonen stellen. Über die Webseite lassen sich gestellte Anträge verwalten und Fristen überwachen.

Die Internetseite gibt einen raschen Einstieg in die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Kantonen. Sie informiert jetzt auch Medienschaffende aus der Westschweiz über die Rechtspraxis, über Präzedenzfälle und über Enthüllungen, die mit dem Öffentlichkeitsgesetz realisiert werden konnten.

Seit dem 1. Juli 2006 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Damit sind grundsätzlich alle Dokumente der Bundesverwaltung frei zugänglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Einsicht verweigert werden. Ziel der Initianten ist es, die Öffentlichkeitsgesetze in den Arbeitsalltag von Medienschaffenden zu integrieren. Im vergangenen Jahr wurde Öffentlichkeitsgesetz.ch mit dem Medien-Award 2011 für die "beste Qualitätsinitiative im Schweizer Journalismus" ausgezeichnet (persoenlich.com berichtete). (pd)