Die Reaktion der Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz auf einen NZZ-Artikel sorgt für scharfe Kritik. Über einen Bericht des Osteuropa-Korrespondenten Ivo Mijnssen aus dem russisch besetzten Teil der Region Saporischschja zeigte sich die russische Botschaft in Bern erbost und drohte dem Journalisten mit Haft (persoenlich.com berichtete). Das Aussendepartement (EDA) verurteilte am Mittwochabend dieses Vorgehen:
Die russische Botschaft in Bern hat einem NZZ-Journalisten aufgrund seiner Berichterstattung mit rechtlichen Massnahmen in Russland gedroht. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel und wir werden dies dem russischen Botschafter unmissverständlich mitteilen.
— EDA - DFAE (@EDA_DFAE) April 19, 2023
Am Donnerstag hat das EDA den russischen Botschafter in der Schweiz einbestellt. Sergej Garmonin sei mitgeteilt worden, dass die Äusserungen inakzeptabel seien und diese Art der Einschüchterung von Medienschaffenden nicht toleriert werde, teilte das EDA mit.
Das EDA habe daran erinnert, dass die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit durch die Bundesverfassung garantiert werden. Medienschaffende müssten ihre für eine funktionierende Demokratie essentielle Arbeit ohne Einschüchterung und Angst ausüben können.
«Absurd»
Am Donnerstag meldete sich auch die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF) zu Wort. «Die Reaktion der Botschaft der Russischen Föderation ist inakzeptabel. Sie ist ebenso schockierend wie absurd und zeugt von einer völligen Missachtung der Pressefreiheit», heisst es in einer Mitteilung. Die Drohungen gegen den Journalisten seien nicht überraschend, denn sie würden aus einem Land kommen, das die Informationsfreiheit täglich und schwerwiegend verletze. RSF fordere die russische Botschaft auf, diese Drohungen zurückzuziehen.
Im Jahr 2022 lag Russland auf der jährlich von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 155 von 180 Ländern, was einem Rückgang um fünf Punkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Inakzeptabel und strafbar
«Verleumdung und Bedrohungen sind strafbar», schreibt der Berufsverband Impressum in einer Mitteilung. Impressum verurteilt die Anschuldigungen der russischen Botschaft an die Adresse des NZZ-Journalisten Ivo Mijnssen ebenfalls scharf. «Die Beschuldigung der ‹Rechtfertigung von Terrorismus› ist absurd», heisst es weiter. Und die mit den Anschuldigungen verbundene Drohung, Mijnssen würde in Russland vielleicht mit Zwangsarbeit bestraft, verdiene eine angemessene Antwort der Schweizer Behörden.
Verleumdung ist gemäss Art. 174 des Schweizer Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, ebenso wie Drohung gemäss Art. 180 StGB. Impressum fordert die zuständigen Schweizer Strafverfolgungsbehörden auf, «zu prüfen, ob die Äusserungen, die auf der Website der russischen Botschaft für jedermann zugänglich sind, strafrechtliche Konsequenzen haben müssen».
Zudem seien Angriffe auf die Pressefreiheit durch Vertreter von Regierungen Menschenrechtsverletzungen. Diese seien in der Schweiz nicht tolerierbar, und Impressum verlange, dass die Schweizer Regierung die russische Botschaft entsprechend in die Schranken weise.
«Dass die Botschaft der Russischen Föderation denn ihr Vorgehen auch noch damit begründet, dass gemäss ihrem eigenen Strafgesetz ‹öffentliche Handlungen, die darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren› strafbar seien, ist der Gipfel der Selbstironie und im Kontext des Angriffskriegs durch Russland nur noch geschmacklos und zynisch», so Impressum weiter. (pd/sda/cbe)