In Zürich Oerlikon knallen heute die Champagner-Korken. Die neue crossmediale Jugendplattform joiz hat sich gegen den Kabelnetzbetreiber Cablecom durchsetzen können. Laut Informationen von persoenlich.com hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM am letzten Mittwoch beschlossen, dass Cablecom den neuen Sender für junge Erwachsene ab 1. Februar 2011 für drei Jahre digital und analog aufschalten muss. joiz-CEO Alexander Mazzara bestätigt die Aufschaltungsverfügung und freut sich riesig: "Der BAKOM-Entscheid ist ein Bekenntnis für eine junge Generation, die in der schweizerischen Fernsehlandschaft keine Medienheimat mehr hat. Mit dieser Aufschaltverfügung erreichen wir natürlich deutlich mehr Schweizer Jugendliche." Wie Mazzara weiter sagt, wird das neue Schweizer Unterhaltungs- und Musikprogramm aber erst am 28. Februar 2011 starten.
Das Gesuch für die Quasi-Konzession reichten die Verantwortlichen von joiz bereits im letzten Dezember ein. Dies, nachdem Cablecom das neue Jugendprogramm nur digital verbreiten wollte. Mit dem sogenannten "Must-Carry"-Antrag wollte man den grössten Kabelnetzbetreiber der Schweiz dazu verpflichten den neuen TV-Sender auch analog auszustrahlen. Das Bundesamt für Kommunikation gab der Crossmedialen Jungendplattform jetzt Recht. Cablecom muss laut der Aufschaltungsverfügung nun die Verfahrenskosten tragen.
"Wir haben uns immer gute Chancen ausgerechnet", so der Co-Founder von joiz, Alexander Mazzara. Seit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) von 2007 brauchen Private eigentlich keine klassische Konzession mehr. Das RTVG verpflichtet die Kabelnetzbetreiber aber bestimmte gesetzlich definierte Programme zu verbreiten. Unter anderem muss ein solches Programm "einen besonderen Mehrwert bieten" und muss für den Kabelnetzbetreiber technisch und wirtschaftlich Zumutbar sein. Offenbar hat es joiz nun geschafft das BAKOM von einem besonderen Mehrwert seines TV-Programms zu überzeugen. "Wir leisten mit einem Schwerpunkt auf der Schweizer Musik einen kulturellen Beitrag und haben verschiedenen gesellschaftsrelevante Sendungen, die zur Meinungsbildung beitragen werden", so der joiz-Chef.
Cablecom kann gegen diesen Entscheid des BAKOMs nun noch Rekurs einlegen. Seit dem neuen RTVG handelt es sich um die zweiteMust-Carry- bzw. Aufschaltungs-Verfügung des Schweizer Bundesamtes. Beim letzten Bieler-Entscheid konnte sich das "Schweizer Sportfernsehen" gegen Cablecom durchsetzen und sendet heute auch auf dem analogen Netz des grössten Schweizer Kabelnetzbetreibers. Beim ersten Gesuche obsiegte Cablecom: Im Dezember 2007 kam das BAKOM nach einer Prüfung des Gesamtprogramms von U1 TV zum Schluss, dass Cablecom nicht verpflichtet ist, den Sender analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Der Kanal der U1 TV Station AG ist unter dem Namen Schweiz 5 heute deshalb nur digital empfangbar.
Die neue crossmediale Jungendplattform joiz wird ihre Programme ab Ende Februar 2011 nicht nur via Fernsehen ausstrahlen, sonder die Inhalte gleichzeitig auch übers Internet, das Handy und über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter verbreiten. Der Schweizer Sender sucht zurzeit junge Moderationstalente ("persoenlich.com" berichtete). Auf 20 Minuten Online finden seit Montag Votings statt. Bislang haben sich über 600 junge Nachwuchsmoderatoren beworben.
(Text: Mark Baer)