Im Prozess um die Prostituierten-Affäre des Schauspielers Ottfried Fischer hat das Landgericht München in zweiter Instanz entschieden: Der angeklagte Journalist, ein ehemaliger "Bild"-Redakteur, hat den Prominenten nicht "genötigt". Der Journalist wurde in allen Punkten der Anklage freigesprochen, das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts München wurde aufgehoben.
Das Gericht machte mit der Entscheidung deutlich, dass auch eine Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen (Paragraph 201a StGB) nicht gegeben ist, wenn Journalisten mit dem Betroffenen über die Existenz brisanter Fotos oder Filme sprechen. Damit steht fest: Journalisten, denen derartiges Recherchematerial vorliegt und die den Betroffenen damit konfrontieren, machen sich nicht strafbar.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht Axel Springer AG: "Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München hatte die Bedeutung des Falles für die journalistische Arbeit völlig verkannt und ist jetzt zu Recht durch das Landgericht München aufgehoben worden - ein Sieg für die Recherchefreiheit der Presse. Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft, presserechtlich gebotene Recherchearbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert."