Journalist, Polizist und Privatdetektiv vor Gericht

Blick - Verhandlung zum Fall um missbrauchte Taxi-Kundinnen.

as Kreisgericht Wil hat am Mittwoch wegen eines Informationslecks bei der St. Galler Polizei im Zusammenhang mit Vergewaltigungen von Kundinnen durch Taxifahrer verhandelt. Verantworten mussten sich ein "Blick"-Journalist, ein Privatdetektiv und ein Polizist.
 
Die Angeklagten standen wegen Amtsgeheimnisverletzung, beziehungsweise wegen der Anstiftung dazu vor dem Kreisgericht Wil in Flawil. Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich am (morgigen) Donnerstag veröffentlichen.
 
Eine Reihe von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch betrunkener Kundinnen durch Taxifahrer in St. Gallen hatte im Frühling 2011 für Aufsehen in der Stadt gesorgt. Die Polizei suchte mithilfe der Medien nach weiteren Opfern.
 
Daraufhin veröffentlichte die Boulevardzeitung "Blick" Bilder von zwei verdächtigen Taxifahrern. Eines zeigte einen Mann, der in der Zwischenzeit zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auf dem andern Bild war dessen unschuldiger Bruder zu sehen.
 
Polizist verurteilt 

Ein Polizist, der gestand, dass er die Fotos an einen Privatdetektiv herausgegeben hatte, wurde bereits zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Privatdetektiv und der "Blick"-Journalist standen am Mittwoch wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung vor dem Gericht.
 
Die Staatsanwaltschaft verlangte bedingte Geldstrafen von 240 Tagessätzen à 120 Franken für den Privatdetektiv und 60 Tagessätzen à 100 Franken für den "Blick"-Reporter.
 
Taxifahrer fordert Genugtuung
 

Der Taxifahrer, dessen Bild fälschlicherweise publiziert worden war, forderte von den beiden Angeklagten Schadenersatz und Genugtuung in Höhe von insgesamt 30'000 Franken.
 
Der Unschuldige sei von der Boulevardzeitung als niederträchtiger Verbrecher hingestellt worden, obwohl die Polizei die Ermittlungen gegen ihn bereits eingestellt hatte, sagte der Vertreter des Privatklägers.
 
Sein Bruder, der im Gefängnis sitzt und nicht an der Verhandlung teilnahm, verlangt vom Reporter eine Entschädigung von 5000 Franken. Mit dem angeschuldigten Privatdetektiv hat sich der Verurteilte aussergerichtlich geeinigt, gab der Einzelrichter bekannt.
 
Journalist verlangt Freispruch
 
Der angeklagte Journalist verlangte einen Freispruch. Er habe niemanden zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet, schon gar nicht einen Polizisten, sagte der Verteidiger des 32-jährigen "Blick"-Mitarbeiters.
 
Der Angeschuldigte habe die Fotos vom mitangeklagten Privatdetektiv verlangt. Wie dieser die Bilder beschaffte, spiele für den Journalisten strafrechtlich keine Rolle. Die Zivilforderungen müsse das Gericht abweisen, weil die Brüder mit der Korrektur des Artikels ausdrücklich auf Forderungen gegenüber der Zeitung verzichtet hätten.
 
Der Privatdetektiv bekannte sich teilweise schuldig. Sein Verteidiger forderte eine bedingte Geldstrafe von höchstens 45 Tagessätzen für den 32-Jährigen, der aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess dispensiert war. Der Angeklagte habe aus seinen Fehlern gelernt und seine Detektei inzwischen geschlossen, sagte sein Verteidiger.
 
Weiteres Leck
 
Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zum Taxi-Fall war ein weiteres Informationsleck bei der Polizei aufgeflogen. Laut Anklage soll der beschuldigte Polizist Namen von Verdächtigen aus dem Jugendheim Platanenhof an denselben Privatdetektiv zuhanden des "Blicks" weitergegeben haben. Der Staatsanwalt verlangte wegen Amtsgeheimnisverletzung eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken, der Polizist einen Freispruch. Der Detektiv habe die Namen der Verdächtigen gekannt. Der Polizist habe ihm lediglich Jahrgänge und Nationalitäten geliefert. Dies sei nicht illegal, sagte sein Verteidiger. (sda)