Die Neuenburger Justiz hat am Mittwoch einen pensionierten Journalisten wegen eines Textes über Frédéric Hainard schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Franken verurteilt. Die Verteidigung wird das Urteil voraussichtlich anfechten. Bei der Urteilseröffnung vor dem Neuenburger Regionalgericht Littoral und Val- de-Travers waren weder der ehemalige Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard noch sein Anwalt anwesend. Das Gericht beriet über den Fall, weil der frühere Journalist einen Strafbefehl der Neuenburger Staatsanwaltschaft angefochten hatte.
Streitpunkt war ein im Dezember 2013 auf dem Westschweizer Blog «La Méduse» veröffentlichter Text über die gesamte Affäre Hainard, die im Rücktritt des ehemaligen FDP-Staatsrates geendet hatte. Der ehemalige Korrespondent der Nachrichtenagentur sda für den Kanton Neuenburg warf Hainard im Text strafbares Verhalten vor. Gemäss dem Artikel soll Hainard 2005 angeordnet haben, ein russisches Kind festzunehmen, damit sich dessen Mutter, die ausgewiesen werden sollte, auf den Polizeiposten begibt. Der ehemalige Staatsrat konterte diese Vorwürfe im Prozess mit einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom August 2012. Das Dokument zeigte, dass die Befehle nicht vom ihm ausgingen, obwohl er am Einsatz beteiligt war.
Für das Gericht stand der Blog-Artikel im Widerspruch zur Einstellungsverfügung. Der Angeklagte habe nicht alles unternommen, um den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen zu prüfen, so der Richter.
Keine Kenntnis der Verfahrenseinstellung
«Sie sind darin gescheitert, ihre Aufrichtigkeit zu beweisen», fügte der Richter zudem an. Der frühere Journalist hatte im Prozess eingeräumt, dass er bei der Veröffentlichung des Textes keine Kenntnis von der Verfahrenseinstellung gehabt habe. Der von seinem Verteidiger geforderte Freispruch blieb dem Journalisten deshalb verwehrt. «Wir warten die Urteilsbegründung ab, werden aber wahrscheinlich Berufung einreichen», sagte der Anwalt des Verurteilten. Das Urteil ist aber auch kein Sieg auf ganzer Linie für Frédéric Hainard. Das Gericht verwehrte dem früheren Staatsrat die von ihm geforderte Genugtuung von 4000 Franken. (sda)

