Ein Journalist der Weltwoche geht trotz seiner Verurteilung wegen übler Nachrede straflos aus. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Zuger Anwälten abgewiesen, die von ihm zu Unrecht beschuldigt worden waren.
In der Weltwoche vom 13. Mai 1999 erschien der Artikel "Die Gehilfenschaft der Carla Del Ponte". Der Artikel handelte von dubiosen Vorgängen um das Tessiner Pharmaunternehmen Lagap. Zwei Zuger Anwälten wurde darin zu Unrecht angelastet, von der Zuger Justiz wegen ungetreuer Geschäftsführung verurteilt worden zu sein.
Aufrichtige Reue
Nachdem der verantwortliche Journalist seinen Fehler bemerkt hatte, schickte er sofort per E-Mail eine Berichtigung an die Redaktion, um der Veröffentlichung zuvorzukommen. Wegen vorverlegtem Redaktionsschluss konnte die fragliche Passage aber nicht mehr geändert werden.
Am 3. Juni 1999 erschien dann eine Gegendarstellung und eine Entschuldigung. Die Zürcher Justiz sprach den Journalisten in der Folge zwar der üblen Nachrede schuldig. Indessen nahm sie von einer Bestrafung Abstand, weil er im Sinne von Artikel 173 des Strafgesetzbuches seine Äusserungen als unwahr zurückgenommen habe.
Verkettung unglücklicher Umstände
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der beiden Anwälte nun abgewiesen. Das Zürcher Obergericht habe zu Recht festgehalten, dass der Journalist die Falschmeldung noch vor der Veröffentlichung zurückgenommen habe, hielt es fest.