Journalist zu 2000 Franken Busse verurteilt

Facts - Im Visier der Bundesanwaltschaft.

Die Bundesanwaltschaft setzt die Anklageserie gegen Journalisten fort. Nachdem "persoenlich.com" letzte Woche über den Fall von Urs Paul Engeler berichtet hat, folgt der nächste Fall. Der Leiter der Facts-Bundeshausredaktion, Johann Aeschlimann, wurde vom Gericht Bern-Laupen zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Grund: Aeschlimann hat am 9. Juni 2005 noch vor der offiziellen Bekanntgabe über die Sparpläne des Justiz- und Polizeidepartements von Bundesrat Blocher geschrieben.

Im Dezember erhielt Aeschlimann eine Vorladung der Bundesanwaltschaft. Wegen "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen". Er sollte in einem halbstündigen Verhör seine Quellen preisgeben. Aeschlimann widersetzte sich. "Ein Journalist gibt seine Quellen nie preis", so Aeschlimann im Gespräch mit "persoenlich.com".

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren an den Kanton Bern delegiert, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Anfang Februar 2006 erhielt Aeschlimann dann ein Strafmandat der Berner Justiz. Er wurde vom Gericht Bern-Laupen zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Gegen gegen den Beschluss hat Aeschlimann Einsprache eingereicht. Nun muss ein Gericht über das Strafmass entscheiden. Auf jeden Fall gebe es keinen Eintrag ins Strafregister, so Aeschlimann.

Es seien auch Leute von der Verwaltung befragt worden, wie Aeschlimann gegenüber "persoenlich.com" sagt. Ursprünglich sei auch gegen "Unbekannt" wegen "Amtsgeheimnisverletzung" ermittelt worden. Dieses Verfahren sei jedoch eingestellt worden.

Journalisten müssen den Kopf für Indiskretionen hinhalten

Einmal mehr geht es um eine Indiskretion in den eigenen Reihen der Bundesanwaltschaft, für die ein Journalist büssen soll. Der Strafgesetzartikel 293, der besagt, dass die "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" mit Haft oder Busse bestraft werden soll, ist immer wieder in der Kritik. Erst letzte Woche hat ein Zuger Nationalrat die Abschaffung des Artikels verlangt. Die umstrittene Strafnorm schränke die Medienfreiheit enorm ein und stehe darum im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu einem darauf aufbauenden Entscheid des Gerichtshof für Menschenrechte. Die Forderung, dass Journalisten straffrei ausgehen sollen, wurde nicht zum ersten Mal laut. 1997 wurde sie jedoch knapp abgelehnt.

Auch Aeschlimanns Kollege in der Bundeshausredaktion Hubert Mooser steht im Visier der Bundesanwaltschaft. Gegen ihn wird seit 2003 wegen "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" und "betreffend Verdacht der Widerhandlungen i. S. von Art. 272 Schweizerisches Strafgesetzbuch (verbotener Nachrichtendienst) ermittelt". Mooser hatte im SonntagsBlick einen Artikel über Schweizer Waffenexporte geschrieben. Ihm lag ein vertrauliches Sitzungsprotokoll der GPK-Delegation vor. Laut Aeschlimann habe Mooser bis heue keinen definitiven Bescheid in der Angelegenheit erhalten. Dass diese Situation nicht sehr angenehm ist, versteht sich von selbst.

Jüngster und wohl brisantester Fall ist die CIA-Affäre vom SonntagsBlick (SoBli). Sowohl die Militärjustiz wie auch die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Verfahren eröffnet ("persoenlich.com" berichtete). Auch in diesem Fall nimmt die BA Bezug auf erwähnten Strafgesetzartikel. Das Verfahren richtet sich gegen Chefredaktor Christoph Grenacher und zwei weitere SonntagsBlick-Journalisten. Auch sie könnten mit Haft oder Busse bestraft werden.