Nachdem der Zürcher Herzchirurg Marko Turina in der NZZ am Sonntag beschuldigt wurde, er habe absichtlich ein Herz mit der falschen Blutgruppe bei einer daraufhin verstorbenen Patienting eingesetzt, erwägt Turina nun eine Klage gegen den Autor des Artikels. Der Autor berief sich dabei auf anonyme Quellen.
Peter Studer, ehemaliger Chefredaktor des Tages-Anzeigers und des Schweizer Fersehens, Präsident des Presserates, erklärte in einem Interview mit dem TA, dass jeder Journalist das Recht habe, die Bekanntgabe seiner Quellen zu verweigern. Es müssten aber mehrere Bedingungen erfüllt sein, um die Verwendung anonymer Quellen zu rechtfertigen.
So muss der Fall zum Beispiel von öffentlichem Interesse sein und die Anonymisierung begründet. Zudem müssten mehrere Quellen das gleiche sagen und diese im Bericht genau beschrieben werden. Wenn es um schwere Verbrechen gehe, müssen die Quellen offen gelegt werden müssten, so Studer weiter. Im vorliegenden Fall hätte einige Quellen präziser beschreiben können. Eine abschliessende Beurteilung wollte er aber nicht abgeben.