Zwei Berner Journalisten begingen keine Amtsgeheimnisverletzung, als sie 2004 ein internes Abstimmungsresultat des Regierungsrats publik machten. Das hat das Berner Obergericht entschieden. Das oberste Gericht des Kantons kam zur Auffassung, dass in diesem Fall die Meinungs- und Informationsfreiheit wichtiger sei als das Interesse des Staats an der Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens.
Es hob deshalb den Schuldspruch eines Strafeinzelrichters von 2005 auf und hiess die Appellation der Journalisten gut. Das geht aus einem auf dem Internet veröffentlichten und am Freitag vom "Bund" publik gemachten Urteil hervor. Der Strafeinzelrichter hatte die Journalisten zwar schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt.
Bei der Abstimmung im Regierungsrat ging es um die Frage, ob die bernische Regierung der Steuersenkungsinitiative der Wirtschaftsverbände einen Gegenvorschlag gegenüberstellen solle. Die beiden BZ-Journalisten machten publik, dass die je zwei SP- und FDP-Vertreter dagegen stimmten.
Das Berner Obergericht schreibt nun, darauf habe es kaum Reaktionen gegeben. Die Personen, welche den Fall mit einer Anzeige ins Rollen brachten, hätten sich vielmer daran gestört, dass in der Folge Regierungsrat Urs Gasche (BDP, damals SVP) seine persönliche Meinung äusserte.
Das Interesse am störungsfreien Zustandekommen von Willensbildungen einer Behörde sei zwar gegeben. Dieses Interesse sei aber bei politischen Behörden weniger stark zu gewichten als etwa bei Gerichten. Das Obergericht weist auch darauf hin, dass die Sitzungen des bernischen Regierungsrats nicht geheim sind, sondern nur "nicht öffentlich". (sda)

