In Zeitungen und Magazinen muss die Werbung deutlich von den redaktionellen Beiträgen getrennt werden. Der Schweizer Presserat hat am Dienstag in einer Stellungnahme zu einer Rubrik der "Tribune de Genève" diesen Grundsatz in Erinnerung gerufen.
Auslöser für die Stellungnahme war eine im Mai 2006 von der Redaktions- und Personalkommission der Genfer Tageszeitung "Tribune de Genève" eingereichte Beschwerde. Die Journalisten kritisierten darin die Gratiswerbe-Rubrik "Echo du commerce", die in ihrer Zeitung abgedruckt wurde.
Kein Produktvergleich
In der Rubrik konnten Genfer Geschäfte ihre Produkte vorstellen. Der bebilderte kurze Text gab nicht nur Aufschluss über die Qualitäten des Produkts. Enthalten war auch der Preis und die Adresse des Geschäfts. Hingegen fehlte ein kritischer Vergleich mit anderen Produkten. Für die klagenden Journalisten fehlte damit die "klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten".
Neben der Redaktionskommission der "Tribune" hatte ausserdem der Verein "Info en danger" eine allgemeine Beschwerde mit gleicher Stossrichtung eingereicht. Der Verein, in dem Westschweizer Journalisten zusammengeschlossen sind, kritisierte in seiner Beschwerde, dass die Grenzen zwischen Werbung und Journalismus immer stärker verwischt würden.
Nur Werbekunden vorgestellt
Nach diversen Anhörungen kommt der Schweizer Presserat zum Schluss, dass sich die Beziehung zwischen den Redaktionen und den Werbekunden tatsächlich stark gewandelt habe und dass das Risiko von Fehlentwicklungen real sei. Die "Tribune de Genève" hat die Rubrik unter dem neuen Chefredaktor Pierre Ruetschi in der Zwischenzeit aufgegeben. Laut Ruetschi lagen die Texte in der Rubrik zu nahe an "PR-Texten eines Werbekatalogs".
Aus Sicht des Schweizer Presserats müssen redaktionelle Texte von einer Redaktion in unabhängiger Weise verfasst werden. Im Fall der Rubrik "Echo du commerce" hätten die Journalisten unabhängig entscheiden müssen, welche Geschäfte und Produkte sie vorstellen wollten. Faktisch durften sie nur Geschäfte vorstellen, die in der Zeitung auch Werbung buchten. Dies sei für redaktionelle Inhalte nicht akzeptabel, so der Presserat. Die Vermischung der Inhalte müsse vermieden werden. Diese Regel gelte auch für "Lifestyle"-Reportagen, in welchen Produkte unkritisch vorgestellt würden. (sda)