Journalisten müssen Privatsphäre schützen

Presserat - Drei Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen.

Der Schweizer Presserat hat drei Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen, in denen es unter anderem um die Respektierung der Privatsphäre, die Redlichkeit bei der Informationsbeschaffung und das Recht auf Anhörung geht.

Teilweise gutgeheissen wurde die Beschwerde einer Frau, über die das Westschweizer Magazin Femina im Dezember 2005 in anonymisierter Form unter dem Titel "Wie ich eine kollektive Vergewaltigung überlebte" einen Bericht veröffentlicht hatte. Die Frau hatte sich beim Presserat darüber beschwert, dass sie in dem Artikel identifizierbar war. Unter anderem waren ihr Wohnort, die Anzahl Kinder und eine seltene Krankheit erwähnt, unter welcher die Frau leidet.

Der Presserat befand in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil, diese Hinweise seien in keinem Zusammenhang mit der Vergewaltigungsgeschichte gestanden und seien deshalb nicht angebracht gewesen. Auch wenn die Frau bereit gewesen sei, ihre Geschichte zu erzählen, hätten die Journalisten die Pflicht, deren Verletzlichkeit zu erkennen und sie zu schützen.

Nicht über Gesprächsziel informiert

Im zweiten Fall wurde eine Beschwerde gegen die Toggenburger Zeitung gutgeheissen. Auch hier ging es zum Teil um die Identifizierbarkeit, in diesem Fall um jene eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Mannes. Aufgrund eines im Januar erschienenen Berichts und eines Bildes sei der Mann über sein näheres Umfeld hinaus für Dritte ohne grossen Aufwand identifizierbar gewesen, stellt der Presserat fest. Ausserdem sei der Betreffende unter einem Vorwand zur Unterredung mit dem Zeitungsredaktor gelockt worden.

Über das wahre Ziel des Gesprächs, nämlich den Bericht über die Verurteilung des Mannes wegen Betrugs und Vermögensdelikten, sei dieser nicht informiert worden. Ebensowenig sei der Mann über den Verwendungszweck eines während des Gesprächs aufgenommenen Bildes informiert worden. Das Bild wurde später, mit unkenntlich gemachtem Gesicht, zur Illustration des Zeitungsberichts verwendet.