Die ZKB verlangte von Medienschaffenden, sich an ihre kommunikativen Vorgaben zu halten und «verfälschte oder unvollständige Wiedergabe» von Analystenaussagen zu vermeiden. Die Bank beanspruchte das Recht, alle Kommunikationen aufzuzeichnen und bei Bedarf an Behörden weiterzuleiten. Zusätzlich forderte sie inhaltliche Mitsprache. Inhalte dürfen nicht isoliert oder mit anderen Informationen kombiniert werden, sodass ein «falscher oder irreführender» Eindruck entstehe, schreibt die NZZ weiter.
Zudem verlangte die ZKB, dass Journalisten für Schäden haften, wenn sie gegen die Bestimmungen verstossen – es sei denn, sie können beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Dem Vernehmen nach soll es in den vergangenen Monaten Fälle gegeben haben, bei denen die ZKB nicht glücklich darüber war, wie ihre Inhalte von Journalisten verwendet wurden – das soll unter anderem Kunden verwirrt haben.
Wirtschaftsredaktionen wie NZZ und SRF lehnten die Unterzeichnung ab, da keine andere Schweizer Bank solche Bedingungen stellt. Nach den negativen Reaktionen machte die ZKB am Montag einen Rückzieher. Aufgrund zahlreicher kritischer Rückmeldungen soll das Konzept der Einverständniserklärung «einer erneuten Prüfung» unterzogen werden. Die Bank erwartet nun keine unterzeichnete Erklärung mehr von Journalisten für den Erhalt ihrer Research-Inhalte. (spo)