Im "Tagesanzeiger" vom Donnerstag und heute Freitag erschienene Artikel sorgen für Gesprächsstoff. Die grosse Frage lautet: "Darf eine Kopftuch tragende Journalistin ein Service-Public-Unternehmen wie die SRG verkörpern?"
Aufgeworfen wurde die Frage, als sich eine junge Muslimin beim Westschweizer Radio um eine Stelle beworben hatte. Zu Wort kommt Jean-Jacques Roth, Nachrichtenchef beim Westschweizer Radio und Fernsehen. Er widerspricht denjenigen, die an der Objektivität einer Journalistin mit Kopftuch zweifeln: "Jeder Journalist hat seine Überzeugungen". Auch Politiker verschiedener Parteien kommentieren die umstrittene Bewerbung. Dabei sind die Meinungen unterschiedlich.
Die Bewerbung der Muslimin beschäftigt nicht nur die Chefs in der Westschweiz und gewisse Politiker. Laut "Tagesanzeiger" ist die Personalabteilung der SRG daran, Richtlinien für das Tragen religiöser Symbole zu erarbeiten, die für das ganze Unternehmen gelten werden. Diese Richtlinien sollen zum Beispiel festlegen, ob das Kopftuch am TV-Bildschirm und auf Reportagen verboten ist oder getragen werden darf.
Der zitierte Artikel wurde von der Westschweizer Journalistin Martine Clerc verfasst. Patrick Feuz übersetzte ihn ins Deutsche.