Journalistin unterliegt in Zivilverfahren

Tages-Anzeiger - Mirko Kovats in seiner Persönlichkeit verletzt

Die Zivilkammer des Zürcher Obergerichts hat eine Journalistin des "Tages-Anzeigers" wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt. Im Verfahren ging es um einen kritischen Artikel gegen den österreichischen Geschäftsmann Mirko Kovats. Die Zeitung wird verpflichtet, Passagen des Urteils zu veröffentlichen. Zudem muss die Tamedia AG dem Kläger eine bisher aufgelaufene Prozessentschädigung von insgesamt 8'400 Franken zahlen und einen Grossteil der bisherigen Gerichtsgebühren von rund 10'000 Franken tragen.

Hintergrund war der Kampf im Jahre 2005 um den Zürcher Industriekonzern Unaxis. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil der II. Zivilkammer des Zürcher Obergerichts, hat der Artikel vom 22. April 2005 die Persönlichkeit von Kovats "widerrechtlich verletzt". Der im Vorfeld der Generalversammlung der Unaxis Holding AG publizierte Artikel setzte sich kritisch mit Kovats' Rolle im Rahmen des ausländischen Übernahmekampfes um den Traditionskonzern auseinander.