Journalistische Pflicht verletzt

Blick - Presserat tadelt Bericht über angebliche IV-Rentner in Thailand.

Im Mai vergangenen Jahres publizierte der Blick eine Serie mit dem Titel "So fidel treibens Schweizer IV-Rentner in Thailand". Eine der Personen, die im Artikel porträtiert wurden, gelangte in der Folge mit einer Beschwerde an den Presserat, da der Blick "ohne sein Wissen wahrheitswidrig über ihn geschrieben habe". Weder verbringe er "die Zeit lieber als Hobbyfischer auf dem Meer", noch halte er sich eine "Mietfrau" und er habe sich auch keine "IV-Rente" gemsichelt. Am Mittwoch nun gab der Presserats bekannt, dass er besagte Beschwerde gegen den Blick teilweise gut heisst. Das Boulevardblatt habe seine ethischen Spielregeln verletzt, kommt er in seiner Stellungnahme zum Schluss.