Jura-Berichterstattung verletzte Programmrecht

TSR - UBI heisst Beschwerde gut.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung über den Jura auf Télévision suisse romande gutgeheissen. Eine entsprechende Beschwerde gegen Sendungen von Radio suisse romande hat die UBI dagegen abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte gerügt, dass die beanstandeten Sendungen den antiseparatistischen Standpunkt völlig verschweigen würden

Das Vielfaltgebot verpflichtet Veranstalter bei der Berichterstattung über Themen aus der jüngsten Geschichte, neben dem Blickwinkel der Mehrheitsmeinung auch andere Standpunkte zu berücksichtigen. Dies stellt die UBI in ihrem neuesten Entscheid fest.

Am 23. Juni 2004 jährte sich das Plebiszit zur Gründung des Kantons Jura zum dreissigsten Mal. Die Télévision suisse romande (TSR) et Radio suisse romande (RSR) widmeten diesem Ereignis breiten Raum und strahlten in den Monaten Mai, Juni und Juli zahlreiche Sendungen bzw. Beiträge aus.

Der Beschwerdeführer monierte, die entsprechenden Sendungen seien einseitig und würden zudem die Gewaltakte der Separatisten verharmlosen. Neben einigen explizit erwähnten Radio- und Fernsehsendungen beanstandete er die Gesamtheit der auf RSR, TSR et Espace 2 in dieser Zeit ausgestrahlten Beiträge.

Die UBI hat grundsätzliche Unterschiede in der Berichterstattung durch Radio und Fernsehen festgestellt. Während bei den Radiosendungen dem Standpunkt der Antiseparatisten ein gewisses Gewicht zugemessen wurde, fehlte dieser bei den Fernsehausstrahlungen vollständig.

Die UBI ist zum Schluss gekommen, dass es im Rahmen der Nachrichtensendungen, welche ausschliesslich das Jubiläum des Ple-biszits thematisierten, nicht erforderlich gewesen sei, auch den Standpunkt der Anti-separatisten zu erwähnen. Hingegen wäre dies aufgrund des programmrechtlichen Vielfaltgebots bei den zahlreichen anderen Sendungen notwendig gewesen, welche sich in diesem Zeitraum mit der jüngsten Geschichte des Juras beschäftigten. Dem Standpunkt der Antiseparatisten hätte nicht der gleiche Platz eingeräumt werden müssen wie der Ansicht der Mehrheit, aber zumindest Erwähnung finden müssen.