Justiz beurteilt Recherche-Methoden

Blick - Ein Polizist, ein Journalist und ein Privatdetektiv müssen sich vor Gericht verantworten.

 

Am 17. Mai 2011 hatte der "Blick" einen Taxifahrer mit Namen und Bild als Vergewaltiger dargestellt – der Mann war unschuldig. Das verwendete Foto stammte aus der Polizeidatenbank. Wie Ermittlungen der St. Galler Staatsanwaltschaft ergaben, hatte ein St. Galler Kantonspolizist das Foto des Mannes, den er für einen Vergewaltiger hielt, vom Polizeicomputer heruntergeladen und einem Privatdetektiv weitergegeben. Dieser übergab das Foto einem "Blick"-Reporter. Dafür erhielt der Privatdetektiv vom Journalisten 800 Franken. Der Polizist gestand und schied aus dem Polizeidienst aus.

Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft auf einen zweiten Fall aufmerksam: Ein zweiter St. Galler Kantonspolizist hatte demselben Privatdetektiv geheime Informationen via SMS weitergegeben, die ebenfalls im "Blick" landeten. In diesem Fall wurde unter anderem ein unschuldiger Teenager als Schläger gebrandmarkt. Auch dieser Polizist erhielt einen Strafbefehl. Er zog aber, um seinen Job kämpfend, das Urteil weiter. Die Ermittlungen zeigten, dass der Polizist nicht nur SMS verschickt hatte, sondern auch den Computer eines Kollegen nach vertraulichen Informationen durchsucht hatte.

Die Geschichte das "Magazin»" vom 16. Februar eingehend beleuchtet. Wie der "Tages-Anzeiger" schreibt, habe nun am Mittwoch das Kreisgericht Wil den Termin für die Gerichtsverhandlung mitgeteilt: Am 15. Mai wird sich der Kantonspolizist wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Der geständige Privatdetektiv und der "Blick" Journalist sind wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt. Für alle Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen. (tagesanzeiger.ch)