Justiz rekurriert gegen Freispruch

Walliser Journalist - Der Redaktor von Le Matin Dimanche soll Auszüge aus einem Bericht der parlamentarischen Kommission vor dem offiziellen Erscheinen enthüllt haben.

Die Walliser Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch eines Journalisten der Zeitung Le Matin Dimanche ein. Dieser war beschuldigt worden, Auszüge aus einem Bericht einer parlamentarischen Kommission zwei Tage vor dessen offiziellem Erscheinen enthüllt zu haben.

Das Bezirksgericht Sitten hatte den Journalisten Ende August freigesprochen. Dies, obwohl es zum Schluss gekommen war, dass sich der Beschuldigte der «Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen» schuldig gemacht hat. Die Walliser Generalstaatsanwaltschaft hatte den Journalisten deswegen per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken verurteilt.

Der Journalist wehrte sich gegen die drohende Sanktion und ging vor Gericht, um die Pressefreiheit zu verteidigen. Das Bezirksgericht sprach den Beschuldigten mit der Begründung frei, dass er unter dem Einfluss einer falschen Einschätzung der Tatsachen gehandelt habe.

Der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis sagte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, als erfahrener Berufsjournalist müsse sich dieser bewusst gewesen sein, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mutmasslich noch geheime Informationen veröffentlicht und gegen das Gesetz verstossen habe. Die Pressefreiheit rechtfertige kein Verhalten, das eine Straftat darstelle. Die Staatsanwaltschaft habe daher Berufung eingelegt.

Der Generalstaatsanwalt wirft dem Journalisten vor, in seinem am 20. September 2020 in der Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche» Auszüge aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates über die Affäre um die illegalen Bauten in Verbier verbreitet zu haben. Zwei Tage darauf veröffentlichte die Kommission ihre Befunde auf der Internetseite des Grossen Rats.

Aufgrund des Zeitungsartikels reichte das Kantonsparlament eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. (sda/wid)