10.03.2006

Bundesrat

Kampf gegen die digitale Piraterie verstärkt

Urheberrechtsschutz soll modernisiert werden.

Der Bundesrat will die Werke der Kunst und Literatur besser vor digitaler Piraterie schützen. Er hat am Freitag dem Parlament eine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts zugeleitet.

Das geltende Recht von 1992 ist noch auf die analogen Technologien ausgerichtet. Die seitherige Entwicklung hat den Umgang mit Werken der Literatur und der Kunst vereinfacht. Das begünstigt die illegale Verwertung. Die OECD schätzt den Anteil der Piraterie am gesamten Welthandel auf 7 bis 9 Prozent.

Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen. Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.

Ein Fachstelle soll jedoch in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen dafür sorgen, dass mit solchen Schutzmassnahmen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden. Dadurch soll Befürchtungen der Nutzer und der Konsumenten Rechnung getragen werden.

Download und upload

Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von allen Rechtsinhabern gestützt auf das so genannte On-Line-Recht belangt werden.

Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Auch Billig- und Gratisangebote können legal sein. Strafbar bleibt der Upload geschützter Werke über Tauschbörsen.

Daneben enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die im Interesse der Nutzer und der Konsumenten sind. So sollen die Internet Service Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen. Bibliotheken und Archive erhalten eine weitere Schutzschranke für den Erhalt ihrer Bestände.

Keine Geräteabgabe

Weitere Bestimmungen sorgen dafür, dass die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern einheitlichen Verwertungsregeln untersteht und dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert wird. Bei der Vergütung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch werden Doppelbelastungen vermieden.

Verzichtet hat der Bundesrat auf eine Geräteabgabe. Vorgesehen war, dass die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf CD- oder DVD-Leerträgern, sondern auch über eine Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD-Brennern abgegolten werden soll.



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