Weil die Cablecom den Vertrag über die Verbreitung des Programms mit U1 TV gekündigt hat, bangt der Privatsender um seine Zukunft. Ausschlagebend für den Entscheid der Cablcom war, dass sich der Kabelnetzbetreiber die Möglichkeit offenhalten will, den Sender U1 vom analogen in den digitalen Bereich zu verschieben ("persoenlich.com" berichtete). Dies wird möglich, weil der Bundesrat laut Informationen von U1 den Schweizer Privatsender nicht auf der Must Carry Liste mit den TV-Sendern, welche die Cablecom im analogen Netz behalten muss, aufführen wird.
U1 hat bereits eine Petition lanciert und versucht sich weiter mit allen Mitteln gegen das drohende Ende der Verbreitung durch die Cablecom im analogen Netz zu wehren. Durch Schaffung von Kategorien bei Fernsehsendern im neuen RTVG und durch die Entscheidung des Bundesrates über die Must Carry Rule, wird nach Ansicht von U1 massiv in den freien Wettbewerb der TV-Sender eingegriffen und ein Marktungleichgewicht geschaffen. Das sei ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Darum werde U1 TV eine entsprechende Anzeige bei der Wettbewerbskommission einbringen.

