Die vorzeitige Veröffentlichung des Kommissionsberichts zur "Affäre Mörgeli" durch die "SonntagsZeitung" hat ein juristisches Nachspiel: Die zuständige Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrates reicht Strafanzeigen ein, wie sie am Montag mitteilte.
Die "SonntagsZeitung" hatte in ihrer Pfingstausgabe aus dem zu diesem Zeitpunkt noch geheimen Bericht zitiert und diesen auch gleich ins Internet gestellt. Zwei Tage später hatte die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) an einer Medienkonferenz über die Untersuchungsergebnisse informieren wollen.
Mit der Veröffentlichung brachte die Zeitung die Kommission in Bedrängnis. Sie entschied noch am selben Tag, die Medienkonferenz um einen Tag, auf Pfingstmontag vorzuverlegen.
"Anzeige war der richtige Weg"
An ihrer Sitzung vom Donnerstag beschloss die Kommission einstimmig, die "SonntagsZeitung" wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen anzuzeigen. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses reicht sie zudem Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Oberstaatsanwaltschaft ein.
"Eine Anzeige schien uns der richtige Weg", sagte ABG-Präsident Jörg Kündig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dass der Bericht den Medien zugespielt wurde, ist laut Kündig "nicht nur ein Ärgernis, sondern ein Unding".
Eine fünfköpfige Subkommission der ABG untersuchte während sechs Monaten die Vorgänge rund um das Medizinhistorische Institut (MHIZ). Diese hatten zur Entlassung der Uniangestellten Christoph Mörgeli und Iris Ritzmann sowie zum vorzeitigen Rücktritt des damaligen Rektors Andreas Fischer geführt.
Regine Aeppli habe Kompetenzen überschritten
Im 21-seitigen Kommissionsbericht wird unter anderem der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) vorgeworfen, sie habe in der "Affäre Mörgeli" ihre Kompetenzen überschritten und die Entlassung Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums angeordnet. Die Regierungsrätin ihrerseits bestritt, einen solchen Befehl gegeben zu haben.
Schlechte Noten erteilte die Kommission auch den Verantwortlichen der Universität. Dem damaligen Rektor, dem zuständigen Prorektor und dem Dekan der medizinischen Fakultät wurde "kollektives Führungsversagen" attestiert. Als ungenügend erwiesen hätten sich in dieser Krise auch der Rechtsdienst und die Kommunikation.
Zur Strafanzeige selbst wollte sich Kündig nicht weiter äussern. Die Kommission sei sich jedenfalls "der Brisanz des Papiers bewusst gewesen". Aus diesem Grund habe man sich auch für einen kurzfristigen Versand entschieden, sagte Kündig.
A-Post an die Fraktionspräsidien
Den Bericht der Subkommission hatte die zehnköpfige Kommission am 5. Juni einstimmig verabschiedet. Bis dahin hatten laut Kündig nur die zehn Mitglieder der Kommission Kenntnis vom Inhalt. Am Freitag sei der Bericht dann Regierungsrätin Aeppli in elektronischer Form zugestellt worden.
Am selben Tag verschickte eine Mitarbeiterin der Parlamentsdienste das Dokument per A-Post an die verschiedenen Fraktionspräsidien. Diese hatten den Kommissionsbericht am Samstagmorgen in ihren Briefkästen, wie die Mitarbeiterin auf Anfrage sagte. Tags darauf berichtete die "SonntagsZeitung" darüber.
"Der Kreis der Adressaten war also überschaubar", sagte Kündig. Wo und wie das Leck entstanden sei, soll nun die Untersuchung der Oberstaatsanwaltschaft zeigen.
Mehrere Strafverfahren hängig
Erst am Pfingstmontag sind laut der Mitarbeiterin der Parlamentsdienste dann jene Personen per Kurier beliefert worden, die von der Subkommission befragt worden waren. Dazu gehörten die Universitätsleitung sowie die beiden ehemaligen Angestellten Christoph Mörgeli und Iris Ritzmann.
Der freigegebene Bericht wurde schliesslich am Dienstag auf der Kantonsratsseite im Internet aufgeschaltet. Einen Link zur gescannten Version hatte die "SonntagsZeitung" jedoch bereits zwei Tage vorher veröffentlicht.
Mit der Anzeige der Aufsichtskommission wird die Liste von Verfahren in der "Affäre Mörgeli" um eine Akte erweitert. Im Zusammenhang mit der Entlassung von Christoph Mörgeli an der Universität Zürich sind noch mehrere Strafverfahren hängig. (sda)
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