Die Freiheit der Satire und der Karikatur darf nicht durch religiöse Verbote eingeschränkt werden. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitung Le Temps wegen einer Karikatur von Papst Johannes Paul II. zurückgewiesen. Die Illustration zeigt den aufgebahrten Leichnahm des verstorbenen Papstes, eine Schar von Gläubigen, einige mit Kameras, und ein Kruzifix. Jesus am Kreuz wendet sich mit den Worten an die Menge: "Stört es euch nicht, dass ich existiere?"
Gegen diese Karikatur hatte sich ein Leser der Westschweizer Zeitung beim Presserat beschwert. Sie beleidige die Christen und alle kultivierten Menschen. Hätte die Zeichnung Juden oder Muslime aufs Korn genommen, wäre dagegen Klage wegen Verletzung der Anitrassismusstrafnorm eingereicht worden, zeigte sich der Beschwerdeführer überzeugt. In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme wies der Presserat die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück. Vor allem sei nicht dargelegt worden, inwiefern mit der Zeichnung das Diskriminierungsverbot verletzt werde.