29.04.2015

SRF

"Kassensturz" darf umstrittenes Interview ausstrahlen

Bezirksgericht Baden hebt die superprovisorische Verfügung auf.

Die Sendung "Kassensturz" von SRF darf das umstrittene Interview mit dem Gemeindeammann von Spreitenbach wieder ausstrahlen. Dies hat das Bezirksgericht Baden AG entschieden, wie SRF am Mittwoch auf seiner Webseite mitteilte. Das selbe Bezirksgericht Baden hatte der Sendung "Kassensturz" vor rund zehn Tagen mittels superprovisorischer Verfügung verboten, ein im Februar ausgestrahltes Interview mit dem Spreitenbacher Gemeindeammann Valentin Schmid noch einmal zu senden respektive es im Internet zu belassen.

Hintergrund dafür war die Berichterstattung des "Kassensturz" über einen Sozialhilfebezüger in der Gemeinde Spreitenbach. Die Gemeinde soll den Mann laut SRF-Recherchen gedrängt haben, sich sein Altersguthaben auszubezahlen statt Sozialhilfe zu beziehen. Der Fall wurde von den Fernsehmachern mehrfach thematisiert. Dabei kam auch der Spreitenbacher Gemeindepräsident zum Wort, der die Sache natürlich anders darstellte.

Der "Kassensturz" griff das Thema dennoch wieder auf und wollte den Gemeindepräsidenten erneut befragen. Diesem riss der Geduldsfaden. Er erwirkte beim Bezirksgericht Baden mit einer superprovisorischen Verfügung, dass sein früheres Interview vom Fernsehen nicht mehr verwendet werden darf. Jetzt darf das Interview allerdings wieder verwendet werden. Der Gemeindeammann habe seinerzeit in ein Interview eingewilligt. Diese Einwilligung beinhalte auch das Einverständnis zu späteren Ausstrahlungen, begründete das Bezirskgericht laut SRF sein Urteil. Die Gemeinde Spreitenbach hat nun zehn Tage Zeit, das Urteil beim Obergericht anzufechten. (sda)



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