"Kassensturz" verletzte Programmbestimmungen

UBI - Informationsgrundsätze missachtet.

Die Unabhängige Bewschwerde Instanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen die im "Kassensturz" von SF DRS ausgestrahlte Rubrik "Paul Ochsner" gutgeheissen.

Im Rahmen des Konsumentenmagazins "Kassensturz" strahlt Schweizer Fernsehen DRS auf SF 1 regelmässig die Rubrik "Patent angemeldet" aus, in deren Mittelpunkt die Kunstfigur "Paul Ochsner" steht. In der "Kassensturz"-Sendung vom 24. Mai 2005 testete "Paul Ochsner" ein Spinnenfanggerät, das er als untauglich einstufte. Gegen diesen Beitrag erhob die Importeurin Beschwerde bei der UBI. Sie wies darauf hin, dass es sich um ein funktionelles, patentiertes und prämiertes Produkt handle. Der "Kassensturz"-Beitrag habe zu erheblichen Umsatzeinbussen geführt.

In ihrer Beurteilung anerkennt die UBI zwar den humoristischen Charakter von "Paul Ochsner", der insbesondere mit den Mitteln der Pantomime arbeitet. Der Beitrag habe sich aber nicht darauf beschränkt, ein ausgefallenes Produkt in humoristischer Weise darzustellen und zu hinterfragen. "Paul Ochsner" habe ebenfalls eine Bewertung des Spinnenfanggeräts abgegeben, indem er dieses im wahrsten Sinne des Wortes als "untauglich" abstempelte, bemerkt die UBI. Das Urteil von "Paul Ochsner" habe weder auf einem humoristischen Einfall noch auf einem seriösen Test beruht, sondern auf punktuellen Erfahrungen von Mitgliedern der Redaktion, was aus der Rubrik aber nicht hervorging. Beim Publikum sei damit der Eindruck enstanden, dass dieses ohnehin nicht ganz Ernst zu nehmende Produkt überdies nichts taugt.

Nach dieser Ausstrahlung dürfte von den Zuschauenden niemand mehr Interesse am Erwerb eines solchen Geräts haben, urteilt die Beschwerdeinstanz. Da sich das Publikum hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit des gezeigten Spinnenfanggeräts keine zutreffende Meinung bilden konnte, habe der Beitrag die programmrechtlichen Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Zweite Beschwerde gegen Kassensturz abgewiesen

Dagegen hat ein ebenfalls im "Kassensturz" ausgestrahlter Beitrag über den Einkaufstourismus keine Programmbestimmungen verletzt. Der zweite von der UBI zu beurteilende knapp zehnminütige "Kassensturz"-Beitrag vom 26. April 2005 setzte sich kritisch mit dem Einkaufstourismus in Deutschland am Beispiel von Schweinefleisch auseinander. Im Zentrum steht dabei die Aussage, dass aufgrund des viel höheren Anteils von Labelprogrammen Schweinefleisch aus der Schweiz tendenziell aus tiergerechterer Produktion stammt.