TV- und Radioempfänger, die sich nach einem Umzug bei der Billag nicht abmelden, werden von der Inkassofirma weiterhin zur Kasse gebeten - für einen nicht mehr existierenden Empfang. Ohne Abmeldung läuft der Gebührenticker der Billag-Kontrolleure weiter. Auch dann, wenn im neuen Haushalt Gebühren bezahlt werden. Billag-Sprecher Jonny Kopp bestätigt den Sachverhalt gegenüber der SonntagsZeitung. Er verweist auf das Radio- und Fernsehgesetz, das "eine Melde- und Mitwirkungspflicht" vorsehe. Die Gebührenpflichtigen seien angehalten, eine Abmeldung aus eigenem Antrieb bei der Inkassofirma vorzunehmen. Unterbleibe das, gebe es "keinen Ermessensspielraum", so Kopp. (SoZ)
Kassiert doppelt beim Umzug
Billag - Ohne Abmeldung muss man zweimal zahlen.