Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnet kein Aufsichtsverfahren wegen "Blocher-TV". Die Vermutung, für diese politischen Sendungen seien unzulässigerweise Sponsorengelder geflossen, habe sich nicht bestätigt, teilte es am Freitag mit.
Das Schaffhauser Fernsehen produziert und verbreitet derzeit eine Sendereihe mit dem Titel "Bundesrat Christoph Blocher im Gespräch mit Dr. Matthias Ackeret". Teile dieser Sendereihe wurden auch von andern Lokalfernsehveranstaltern übernommen und ausgestrahlt.
Medienberichte zitierten namentlich Vertreter des Schaffhauser Fernsehens mit der Aussage, die Sendereihe sei mit Hilfe von Sponsoren drittfinanziert worden. Dies rief das BAKOM als Aufsichtsorgan auf den Plan, weil das Radio- und Fernsehgesetz das Sponsoring von Sendungen zum politischen Zeitgeschehen verbietet.
Das BAKOM verlangte bei allen betroffenen Lokalfernsehveranstaltern Auskunft über die Finanzierung der Sendereihe bzw. der einzeln ausgestrahlten Beiträge. Dabei habe sich die Vermutung einer Drittfinanzierung nicht erhärtet. Auf die Eröffnung eines Aufsichtsverfahrens werde deshalb verzichtet.
Ob die mitten im Wahlkampf eingeführte wöchentliche Sendung mit Bundesrat Blocher eine verbotene politische Werbung sei, gab von Anfang an zu reden. Presseratspräsident Peter Studer sah ein Indiz dafür darin, dass der Journalist dem Magistraten sehr freundliche und offene Fragen stelle und nicht kritisch nachfrage. Laut BAKOM handelt es sich um politische Werbung, wenn die Sendung einen politischen Inhalt hat und jemand für die Ausstrahlung bezahlt. Keine Rolle spiele hingegen, woher das Geld für die Produktion kommt.
Nicht überprüft hat das BAKOM im Übrigen, ob mit der Sendereihe programmrechtliche Vorschriften wie insbesondere das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot verletzt wurden. Dafür wäre auf eine Beschwerde hin die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zuständig, schreibt das Bundesamt. (sda) .