Geht das von Tamedia geplante Konzept "Berner Modell für Zürcher Zeitungen" auf (persoenlich.com berichtete), erreicht der "Tages-Anzeiger" zusammen mit dem "Landboten" und den "Zürcher LandZeitungen" im WG 43 eine Reichweite von 48 Prozent. Die NZZ ist hier mit 14,2 Prozent bedeutend schwächer. Zu Tamedias Imperium gehören ferner die Pendlerzeitung "20 Minuten" (Reichweite im WG 43: 35,9 Prozent) und das "Tagblatt der Stadt Zürich" (12,3 Prozent) von den elektronischen Medien "Radio 24", "Tele Züri" und Online ganz zu schweigen. Fazit: Hatte Tamedia im Grossraum Zürich schon bisher eine starke Position, so muss man ab sofort angesichts dieser Medienkummulierung von einer marktbeherrschenden Stellung sprechen sowohl im Nutzer- als auch im Werbemarkt.
Dennoch hat die Wettbewerbskommission (Weko) gegen den Zeitungstausch nichts einzuwenden. Dies bestätigte Weko-Vizedirektorin Carole Söhner-Bührer auf Anfrage. Der Grund: Gemäss Kartellgesetz (Artikel 9) könne die Weko erst dann aktiv werden, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzgrenze überschreiten. Im konkreten Fall müssten jeweils beide an einer Übernahme beteiligten Firmen je mindestens 100 Millionen Franken erreichen und diese Voraussetzung erfüllen weder die "Thurgauer Zeitung" noch die "Zürcher LandZeitungen". Die Umsatzgrenzen im Kartellgesetz seien vom Gesetzgeber bewusst so gewählt, damit nur die grossen Zusammenschlüsse geprüft werden, sagt Söhner.
Das aber müsste nicht sein: Der Artikel 9 im Kartellgesetz enthält einen Passus, wonach die Bundesversammlung die erwähnten Umsatzgrenzen relativ einfach abändern könnte. Ein solcher Bundesbeschluss wäre nicht einmal referendumspflichtig. Was den National- und Ständeräten ebenfalls offen steht: Sie können "für die die Meldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen in einzelnen Wirtschaftszweigen besondere Voraussetzungen schaffen." Mit andern Worten: Die Politiker hätten für Medienunternehmen schon längst tiefere Umsatzlimiten einführen können. Doch nun lässt sich Tamedias Machtballung im Raum Zürich nicht mehr verhindern.
Doch abgesehen davon ist es durchaus zulässig, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Position einnimmt. "Marktberrschung allein ist noch kein Problem", hält Söhner fest. Problematisch werde diese erst, wenn sie vom betreffenden Unternehmen missbraucht werde. In einem solchen Fall könne die Weko dann allerdings eingreifen (Artikel 7), auch wenn es sich um kleinere Märkte oder Unternehmen handelt.
(Text: Markus Knöpfli)