Kein Foto der toten Bankerin

"Blick" - Verletzte laut Presserat die Privatsphäre.

Die Zeitung "Blick" hat mit der Veröffentlichung eines Artikels über den Tod einer Bankerin die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten bezüglich der Privatsphäre verletzt. Für den Presserat war einzig die Identifizierung der Frau problematisch, nicht aber der Unfallbericht als solcher.

Die Beschwerde der Schwester der Bankerin wurde deshalb teilweise gutgeheissen, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Der Presserat kritisiert, dass die Verstorbene aufgrund der im Artikel enthaltenen Angaben und dem Foto ohne Weiteres erkennbar war, obwohl sie nicht zu den Personen des öffentlichen Lebens zählte.

Keine Einwände machte der Presserat gegen den Artikel als solches geltend. Durch die Berichterstattung über den Todesfall sei weder die verstorbene Frau noch ihre Familie in ihrem Menschsein herabgesetzt worden. Ebenso wenig habe der "Blick" die Fakten in sensationeller Weise dargestellt. (sda/dpa)