Unterschiedlicher könnten die Reaktionen nicht ausfallen. Während die einen die Freilassung von Julian Assange aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London als Sieg für die Pressefreiheit feiern, sehen andere darin ein gefährliches Präjudiz, weil Pressefreiheit grundsätzlich keine Deals mit Staatsbehörden vertrage.
Wir dokumentierten nachfolgend die Stellungnahmen der vier schweizerischen Berufs- und Lobby-Organisationen Reporter ohne Grenzen, Investigativ.ch, Syndicom und Impressum.
Reporter ohne Grenzen: Wichtiger Sieg für die Pressefreiheit
«Wir sind äusserst erleichtert über die Freilassung von Wikileaks-Gründer Julian Assange und begrüssen den Deal, den die US-amerikanische Justiz gemeinsam mit dem Australier getroffen hat. Dass Assange nach 1901 Tagen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London nun endlich freikommt, ist ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit weltweit.
Reporter ohne Grenzen hat sich seit Beginn des langwierigen Prozesses für Assange eingesetzt. Unsere Mutterorganisation in Paris war die einzige NGO, die den Australier im Gefängnis besuchen konnte – trotz grosser Hürden und Widerstände. Nach all den Jahren ist Assanges Freilassung eine enorme Genugtuung für ihn selbst, für seine Familie, für den investigativen Journalismus und für Reporter ohne Grenzen.
Wäre Assange für die Verbreitung geheimer Informationen auf Grundlage des Espionage Acts – eines US-amerikanischen Gesetzes aus dem Jahr 1917 – verurteilt worden, hätten ihn nicht nur 175 Jahre Gefängnisstrafe erwartet. Ein solches Urteil hätte darüber hinaus eine gefährliche Präzedenz für Medienschaffende und Whistleblower rund um den Globus geschaffen. Auch in der Schweiz – gerade im Hinblick darauf, dass der Ständerat einen Vorstoss gutgeheissen hat, nach dem möglicherweise in Zukunft die Veröffentlichung rechtswidrig erhobener Daten unter Strafe gestellt werden könnte und damit die investigative Arbeit von Medienschaffenden stark eingeschränkt würde.
In jedem Fall gilt: Vertrauliche Dokumente von öffentlichem Interesse zu erhalten und zu verbreiten, darf nicht kriminalisiert oder gar als Akt der Spionage verurteilt werden. Sonst verliert der Journalismus seine zentrale Rolle als Watchdog in einer Demokratie.»
Investigativ.ch: Kein Sieg für den investigativen Journalismus
«Dass WikiLeaks-Gründer Julian Assange freikommt, ist eine gute Nachricht. Seine Auslieferung hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Doch dies als einen historischen Sieg für die Pressefreiheit zu bezeichnen, wie dies viele Organisationen – darunter auch Reporter ohne Grenzen – tun, ist falsch.
Im Gegenteil: Pressefreiheit verträgt grundsätzlich keine Deals mit Staatsbehörden.
Dafür, dass Assange gewichtige Dokumente von öffentlichem Interesse ans Licht gebracht hat, war er fünf Jahre in einem Hochsicherheitsgefängnis eingesperrt – ohne Urteil, unter erschwerten Bedingungen. Das ist für einen Rechtsstaat wie Grossbritannien, der die Pressefreiheit als Grundrecht anerkennt, unhaltbar.
Die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten, die einen Missstand beweisen, ist Teil des investigativen Journalismus und grundlegend für eine Demokratie. Für die Publikation von Informationen von öffentlichem Interesse soll niemand auch nur einen einzigen Tag im Gefängnis sitzen.
Die Freilassung von Assange entbindet uns nicht von der Verpflichtung, den ethischen Umgang mit potenziell heiklen Informationen zu reflektieren. Insbesondere muss die Frage, ob die Veröffentlichung von geheimen Informationen Menschenleben gefährden kann, in die Überlegungen zur Publikation einfliessen. Dies betrifft den Umgang von Medienschaffenden mit geheimen, sensiblen Informationen ebenso wie den Umgang von Medien mit Whistleblowern.»
Syndicom: Pressefreiheit wird gestärkt
«Die Mediengewerkschaft Syndicom begrüsst und teilt die Erleichterung über die Freilassung von Julian Assange. Damit werden die Grundprinzipien der Pressefreiheit endlich wieder gestärkt. Die Freilassung sendet ein starkes Signal an alle Journalistinnen und Journalisten weltweit: Ihre Arbeit ist von zentraler Bedeutung für demokratische Gesellschaften, und die Verteidigung der Pressefreiheit muss konsequent verfolgt werden.‹Wäre Assange für den Rest seines Lebens ins Gefängnis gewandert, hätten alle Medienschaffenden, denen geheime Dokumente zugespielt werden, ein ähnliches Schicksal befürchten müssen›, so Anthony Bellanger, Generalsekretär der Internationalen Journalist:innen-Föderation (IJF). Die Freilassung unterstreicht den Stellenwert des investigativen Journalismus und der Informationsfreiheit.
Die Freilassung ist das Ergebnis der intensiven Mobilisierung internationaler Organisationen der Medienschaffenden und der globalen Zivilgesellschaft für die Pressefreiheit. In jedem Land der Welt gab es zahlreiche Aktivitäten und Kampagnen, die die Freilassung von Julian Assange forderten. Auch Syndicom hat die Schweizer Bewegungen für die Freilassung von Julian Assange aktiv unterstützt. Insbesondere haben wir uns an Initiativen wie dem Genfer Appell beteiligt, der eine breite Unterstützung und Solidarität für Assange gezeigt hat.
Neben der Freude über die Freilassung kritisieren wir gleichzeitig die absolut unmenschlichen Haftbedingungen, unter denen Julian Assange jahrelang leiden musste und die weltweit grosse Besorgnis ausgelöst haben. Von einigen Seiten wurden sie sogar mit Folter verglichen.
In diesem Sinne wird sich Syndicom weiterhin für die Rechte der Medienschaffenden einsetzen und für eine Welt kämpfen, in der die Pressefreiheit nicht nur ein theoretisches Konzept, sondern gelebte Realität ist.»
Impressum: Pressefreiheit hat noch nicht gewonnen
«Julian Assange ist nach einem Deal mit der US-amerikanischen Justiz auf freiem Fuss. Er wird dennoch der Verschwörung gegen Interessen der nationalen Sicherheit für schuldig befunden. Hat die Pressefreiheit gewonnen? 15 Jahre Flucht und Haft bleiben bedrohlich genug, um Whistleblower und investigative Journalist:innen einzuschüchtern. Impressum fordert darum weiterhin einen besseren gesetzlichen Schutz!
Assange ist 2023 im Rahmen der Kampagne zu seiner Freilassung als Impressum-Mitglied mit besonderem Status aufgenommen worden. Weltweit haben viele andere Organisationen von Journalist:innen dasselbe getan. Diese von NGOs angeführte internationale Kampagne wurde begleitet von intensiver stiller Diplomatie, und sie trägt nun Früchte: 17 Vorwürfe von 18 hat die US-amerikanische Justiz fallen gelassen. Im Gegenzug dazu wird Assange vor einem US-amerikanischen Gericht im 18. Anklagepunkt für sich selbst auf‹schuldig› plädieren. Anstatt zu den angedrohten 175 Jahren Gefängnis soll er gemäss den vorliegenden Informationen nur noch zu 62 Monaten verurteilt werden. Diese Zeit hat Assange in der Ausschaffungshaft in Grossbritannien aber bereits abgesessen. Darum soll er auf freiem Fuss bleiben.
Trotz aller Erleichterung hinterlässt die Fluchtgeschichte des prominenten Gründers von Wikileaks bedenkliche Spuren. Andere Whistleblower und investigative Journalist:innen werden sich gut überlegen, ob sie einen jahrelangen faktischen Hausarrest in Ecuadors Botschaftsasyl und fünf Jahre Gefängnis riskieren wollen.
Der Einsatz für einen besseren gesetzlichen Schutz bei der journalistischen Veröffentlichung von geheimen Informationen bleibt daher unerlässlich, wenn die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt. Dank seiner Mitglieder setzt sich Impressum seit Jahren in der Schweiz als auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen von Journalist:innen dafür ein.»