Dem Schweizer Fernsehen (SF) sind Filmaufnahmen mit der in Hindelbank BE inhaftierten Witwe eines 1998 ermordeten Patentanwalts zu Recht verwehrt worden. Das Bundesgericht sieht im Entscheid der Direktion keine Verletzung der Informationsfreiheit.
Das SF hatte die Direktion der Strafanstalt Hindelbank im August 2004 darum ersucht, Filmaufnahmen mit der wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilten Frau zu bewilligen. Im Hinblick auf den Prozess gegen einen Beteiligten an der 1998 in Bern verübten Tat sollte in der «Rundschau» ein Interview mit ihr gesendet werden.
Gefängnis nicht frei zugänglich
Laut den Lausanner Richtern gewährleistet die Informationsfreiheit den Zugang zu Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen. Strafvollzugsanstalten seien aber gerade nicht allgemein zugänglich.